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Wenn der Familien-Van Schrott ist
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Das Altfahrzeug richtig entsorgen

Das Familien-Auto wird jeden Tag beansprucht, etwa für Fahrten zur Schule, zum Arzt und zum Supermarkt. Nach einiger Zeit fallen immer mehr Reparaturen an und eines Tages wird die geliebte Familienkutsche zum Altauto. Das ist der Fall, wenn nicht nur eine Scheibe oder ein Rad kaputt ist, sondern wenn das Auto fahruntüchtig ist. Fahrzeughalter müssen sich darum kümmern, das Altauto abzumelden und an einen Autoverwerter weiterzugeben.

Das Altauto abmelden

Die Zulassungsbehörde meldet das Altauto ab. In der Fachsprache handelt es sich dabei um die „endgültige Stilllegung“. Die Abmeldung erfolgt nur nach Vorlage dreier wichtiger Dokumente: den amtlichen Kennzeichen, dem Fahrzeugschein und dem Verwertungsnachweis. Beim Fahrzeugschein ist zu beachten, dass beide Teile der Zulassungsbescheinigung vorliegen müssen. Den gesetzlichen Verwertungsnachweis erhalten Fahrzeughalter nach der Abgabe des Familienautos bei einer Rücknahmestelle. Die Besitzer entscheiden selbst, bei welcher Rückgabestelle sie das Auto verwerten lassen, zum Beispiel am Schrottplatz in Mainz.

Doch wie kommt das fahruntüchtige Vehikel zum Autoverwerter? Für den Transport des Fahrzeugs ist eine Fahrzeugüberführung nötig. Im Anschluss verschrottet ein zertifizierter Fachbetrieb den PKW. Einige Verwerter bieten an, den Verwertungsnachweis direkt an die Zulassungsbehörde weiterzugeben. Gegen eine geringe Gebühr von ca. 50 Euro ersparen sich Fahrzeugbesitzer so eine Aufgabe bei der Entsorgung des Altautos.

Wann entsorgt der Hersteller?

Egal, ob es der klassische Familien-Van, der SUV oder eine Großraumlimousine ist, für jedes Familienauto kommt der Tag, an dem es ausgedient hat. Doch wohin wenden sich Besitzer eines Altautos? Grundsätzlich sind die Hersteller verpflichtet, das fahruntüchtige Altauto kostenlos zurückzunehmen und fachgerecht zu entsorgen. Diese Aufgabe des Herstellers übernehmen die Vertragshändler. Allerdings muss das Altfahrzeug für diese kostenlose Rücknahme bestimmte Bedingungen erfüllen.

Beispielsweise gilt die kostenlose Rücknahme für Fahrzeuge mit höchstens acht Sitzplätzchen, neun inklusive des Fahrersitzes (Fahrzeugklasse M1). Das bedeutet, dass selbst für große Familien-Vans die Rücknahme beim Hersteller kostenlos ist. Außerdem darf das Altfahrzeug maximal 3,5 Tonnen wiegen (Fahrzeugklasse N1). Auch für Fahrzeuge mit einer Zulassung in anderen Ländern der Europäischen Union gilt die kostenlose Rücknahmepflicht bei deutschen Vertragshändlern. Allerdings nur, wenn das Fahrzeug für mindestens vier Wochen innerhalb der EU zugelassen war. Anders sieht es bei fehlenden Bauteilen aus. Für Altautos, bei denen Karosserieteile, elektronische Steuergeräte oder andere wesentliche Bestandteile fehlen, darf der Hersteller eine Vergütung für die Entsorgung verlangen. Für die Entsorgung von Oldtimern und Wohnwägen sind die Hersteller nicht zuständig.

Entsorgung bei privaten Autoverwertern

Auf Schrottplätzen sind hauptsächlich VWs zu sehen, schließlich gibt es für diese Marke die meisten Zulassungen. Doch was spricht für die Entsorgung bei einem privaten Autoverwerter? Wenn ein Erlös für das gesamte Fahrzeug oder Einzelteile zu erwarten ist, lohnt sich die Weitergabe an private Stellen statt an den Hersteller. Wieviel Erlös sich mit einem Altauto erzielen lässt, hängt jedoch von vielen Faktoren ab.

Einerseits schwanken der aktuelle Stahlpreis und die Kosten für die umweltgerechte Entsorgung. Das Recycling kostet dem Autoverwerter ca. 100 Euro pro PKW. Andererseits hängt der Verkaufspreis vom Zustand des Altfahrzeugs ab. Entscheidend ist ein guter Zustand der gefragtesten Bauteile, das Baujahr, das Fahrzeugmodell und der aktuelle Marktwert. Da jeder Autoverwerter einen anderen Preis veranschlagen wird, empfiehlt sich ein Vergleich der Angebote bei den örtlichen Schrottplätzen.

Autobörsen und Verkauf als Gebrauchtwagen: Eine gute Alternative?

Autobörsen machen sich an vielen Stellen bemerkbar. Im Internet, im TV und auf Papier-Kärtchen werben sie mit der unkomplizierten Entsorgung von Altautos. Leider sind nicht alle Interessanten von alten Autos seriöse Dienstleister. Vertrauenswürdige Autobörsen haben eine professionelle Website, auf der im Impressum die Kontaktdaten ersichtlich sind. Auf die Angebote von Papier-Kärtchen, die auf parkenden Autos hinterlassen werden, sollte auf keinen Fall eingegangen werden. Diese locken meist mit Barzahlung und angeblich hohen Erlösen. Hinter diesen Phrasen steckt jedoch eine Betrugsmasche.

Manchmal nimmt der Autoverwerter das Fahrzeug nicht zur Verschrottung entgegen, sondern als Gebrauchtwagen. Das ist durchaus eine gute Alternative. In diesem Fall muss unbedingt ein Kaufvertrag abgeschlossen werden, um die Abgabe des Autos nachweisen zu können.

Fazit

Über die Vertragshändler nehmen die Hersteller die meisten PKWs kostenlos zurück. Der Fahrzeugbesitzer entscheidet, ob das Altauto an den Hersteller, einen fachkundigen Autoverwerter oder eine seriöse Autobörse geht. Bei der Fahrzeug-Abgabe wird der gesetzliche Verwertungsnachweis ausgestellt. Gelangt dieser mit dem Fahrzeugschein und den Kennzeichen bei der Zulassungsstelle ein, ist das Familienauto offiziell entsorgt.

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