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Uneinheitlicher Strafenkatalog

Sofort zahlen, Autoschlüssel abgeben oder gar den Führerschein verlieren? Verkehrs-Übertretungen im Ausland können böse Folgen haben.

Man sollte auch im Urlaub die Verkehrsregeln kennen und einhalten. Der ÖAMTC hat zur Orientierung einen Überblick über die Strafhöhen in Europa recherchiert.

"Ein direkter Vergleich der konkreten Strafhöhen ist aufgrund unterschiedlicher Verkehrsstrafensysteme nicht möglich. Deshalb sollte man vor allem im Ausland besonders umsichtig unterwegs sein, damit der Urlaub ohne böse Überraschungen endet", rät ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer.

Die Strafdrohungen für gängige Vergehen im Überblick:

Alkohol am Steuer

Zu Recht sind die Strafandrohungen für alkoholisierte Lenker auch im Ausland sehr hoch. In Deutschland werden ab 250 Euro, in Italien ab 260 Euro und in der Schweiz ab 775 Euro fällig. "Dabei sprechen wir aber nur von einer geringfügigen Überschreitung der gesetzlichen Promillegrenzen", sagt Hoffer.

"Werden die Werte massiv überschritten oder wird unter Alkohol- oder Drogeneinwirkung ein Unfall verursacht, droht oft auch eine Haftstrafe", warnt der ÖAMTC-Jurist vor den Folgen. Absolut nüchtern muss man beim Autofahren in Ungarn, Tschechien, Slowakei, Kroatien, Rumänien und Estland sein.

Zu schnell unterwegs

Geringfügige Geschwindigkeitsübertretungen um bis zu 20 km/h kommen häufig vor. In Italien wurden die Strafen für diese Delikte erst heuer erhöht. Bei mehr als 10 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit sind 143 Euro statt bisher rd. 138 Euro fällig.

Ist man mehr als 40 km/h über dem Erlaubten unterwegs, sind 357 Euro statt bisher rd. 344 Euro zu bezahlen. In Kroatien, ebenfalls eine Lieblingsdestination der Österreicher, hat man bereits im August 2004 das Bußgeld angehoben.

Eine Überschreitung von 10 km/h wird außerorts mit 40 Euro geahndet. In Slowenien liegt der Strafrahmen für Geschwindigkeitsüberschreitungen um 20 km/h bei 40 bis 125 Euro.

"In Österreich muss man im schlimmsten Fall mit bis zu 726 Euro rechnen. Österreich hat aber im europäischen Vergleich bei allen Übertretungen einen sehr weiten Strafrahmen mit enorm hohen Strafdrohungen", sagt Hoffer. Dieser Strafrahmen wird vor allem bei Wiederholungstätern und bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschöpft.

Bei Rot über die Ampel

Wer das Rotlicht einer Ampel missachtet, muss in Italien mit einer Strafe ab 140 Euro, in Kroatien mit 130 Euro, in der Schweiz mit 160 Euro und in Slowenien mit 250 Euro rechnen. In Deutschland gibt es einen Strafrahmen von 50 bis 200 Euro. In Tschechien kommt man bei diesem Delikt mit 60 Euro "relativ günstig" weg.

Überholen verboten

Das Missachten von Überholverboten kommt z.B. in Slowenien teuer. Dort verrechnet die Exekutive 170 Euro. In der Schweiz kostet ein Überholverstoß ab 150 Euro, in Italien ab 70 Euro und in Kroatien ab 40 Euro. Übrigens: Sehr teuer kann es in Norwegen werden, wo eine Strafe von 640 Euro vorgesehen ist.

Parken verboten

Falschparken wird oft als Kavaliersdelikt betrachtet. Die Strafen können aber schmerzen. "Teuer wird es z.B. in Italien, wenn man die Parkverbote in den Touristenzentren missachtet", weiß Hoffer. Unerlaubtes Parken wird mit mindestens 35 Euro und maximal 143 Euro geahndet.

Schwere Parksünden, wie die Benützung eines Behinderten-Parkplatzes, werden mit mindestens 71 Euro und maximal 286 Euro bestraft. In Slowenien und Kroatien kostet Falschparken ab 40 Euro, in der Schweiz verrechnet man ab kulanten 25 Euro.

"Achtung" heißt es auch bei besonderen Ländervorschriften:

Punkteführerschein-System in Italien

Nicht-italienische Führerscheinbesitzer, in deren Heimatland kein Punkteführerschein in Kraft ist, müssen damit rechnen, bei Verkehrsverstößen mit Strafpunkten belegt zu werden. Sobald 20 Punkte innerhalb eines Jahres erreicht sind, ist das Lenken eines Fahrzeuges auf italienischem Territorium für mindestens zwei Jahre verboten. Das Fahrverbot für Italien gilt nur für ein Jahr, wenn die 20 Punkte innerhalb von zwei Jahren gesammelt wurden.

Mobil telefonieren in Spanien

Die Verwendung von Mobiltelefonen ist während der Fahrt nur mehr mit einer im Fahrzeug eingebauten Freisprecheinrichtung gestattet. Das Telefonieren mit einer Kabelverbindung mit Kopfhörer ist verboten. Beim Auftanken des Fahrzeuges an einer Tankstelle sind während des Tankvorganges sämtliche elektrischen und elektromagnetischen Geräte (z.B. Mobiltelefone, Radio, Fahrzeugbeleuchtung) abzuschalten.

Unfälle mit Personenschaden in Frankreich

Autofahrer, die fahrlässig einen Unfall mit Personenschaden verursachen, können im Extremfall mit bis zu 10 Jahren Haft sowie mit Geldstrafen bis zu 150.000 Euro bestraft werden. Diese Regelung gilt auch für ausländische Autofahrer.

Derzeit ist eine zwangsweise Eintreibung von Geldbußen bei Strafen über 25 Euro nur zwischen Österreich und Deutschland möglich. Im Jahr 2007 wird ein europaweites Abkommen über die grenzüberschreitende Strafenvollstreckung in Kraft treten. Aber auch bis dahin muss man als Kraftfahrer mit Konsequenzen rechnen.

"Verkehrssünder werden oft sofort angehalten und es wird vor Ort kassiert oder eine sogenannte 'vorläufige Sicherheitsleistung', also ein Wertgegenstand oder sogar ein Ausweis, als Pfand abgenommen", warnt der ÖAMTC-Jurist. "Bei falsch geparkten Autos werden oft die Räder angeklammert."

Wer seine Urlaubskasse schonen will, sollte jedenfalls auf die regionalen Verkehrsbestimmungen achten.

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