VfGH „kippt“ Section Control | 15.06.2007
Nein zur Datenerfassung auf längeren Strecken
Wegen Datenschutz: Der Verfassungsgerichtshof hat jetzt gegen die Section Control entschieden. Bestehende Anlagen müssen vorerst abgeschaltet werden.
ÖAMTC; Foto: ASFINAG
Der VfGH hat entschieden, dass die Section Control nur unter bestimmten Bedingungen zulässig ist. Der ÖAMTC sieht sich in seiner Skepsis bestätigt, dass man die Section Control flächendeckend und beliebig einsetzen kann.
"Ja zur Verkehrsüberwachung, aber nur wenn das Grundrecht auf Schutz der personenbezogenen Daten gewahrt ist", so ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer. Die heute ergangene Entscheidung des VfGH zur Section Control hat folgende Auswirkungen:
"Neben den rechtlichen Aspekten sind der Section Control auch praktische Grenzen gesetzt", so der ÖAMTC-Jurist. Damit eine Section Control nämlich wirksam gegen Raser eingesetzt werden kann, muss auf der gesamten Strecke ein einheitliches Tempolimit gelten. Auch Auf- und Abfahrten sowie vorübergehende Stauphasen innerhalb eines längeren Überwachungsabschnittes würden dazu führen, dass nur wenig, für Strafen verwertbares, Material über Schnellfahrer erfasst werden könnte.