AUTOWELT

  • Motorline auf Facebook
  • Motorline auf Twitter

Nein zur Datenerfassung auf längeren Strecken

Wegen Datenschutz: Der Verfassungsgerichtshof hat jetzt gegen die Section Control entschieden. Bestehende Anlagen müssen vorerst abgeschaltet werden.

ÖAMTC; Foto: ASFINAG

Der VfGH hat entschieden, dass die Section Control nur unter bestimmten Bedingungen zulässig ist. Der ÖAMTC sieht sich in seiner Skepsis bestätigt, dass man die Section Control flächendeckend und beliebig einsetzen kann.

"Ja zur Verkehrsüberwachung, aber nur wenn das Grundrecht auf Schutz der personenbezogenen Daten gewahrt ist", so ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer. Die heute ergangene Entscheidung des VfGH zur Section Control hat folgende Auswirkungen:

  • Derzeit in Betrieb befindliche Anlagen müssen - zumindest bis zur Erlassung einer entsprechenden Verordnung des BMVIT - sofort abgeschaltet werden.

  • Strafbescheide bleiben gültig, wenn sie rechtskräftig bzw. bezahlt sind. "Ob allerdings in gewissen Fällen Rückzahlungen zu leisten sind, können wir erst nach einer genauen Prüfung der Entscheidungsbegründung sagen", so der ÖAMTC-Jurist.

  • Laufende Verwaltungsstrafverfahren sind einzustellen.

  • Nur für die Überwachung der Geschwindigkeit auf Gefahrenstrecken wie Tunnels, Baustellen oder kurvenreichen Risikorouten ist die Section Control ein geeignetes und zulässiges Mittel.

  • Der VfGH hat Bestrebungen, die Section Control auf längeren Strecken einzusetzen, einen eindeutigen Riegel vorgeschoben.

  • Andere Methoden zur automatischen Erfassung von Fahrzeug-Kennzeichen wie etwa zur Mautkontrolle bedürfen einer klaren gesetzlichen Grundlage.

    "Neben den rechtlichen Aspekten sind der Section Control auch praktische Grenzen gesetzt", so der ÖAMTC-Jurist. Damit eine Section Control nämlich wirksam gegen Raser eingesetzt werden kann, muss auf der gesamten Strecke ein einheitliches Tempolimit gelten. Auch Auf- und Abfahrten sowie vorübergehende Stauphasen innerhalb eines längeren Überwachungsabschnittes würden dazu führen, dass nur wenig, für Strafen verwertbares, Material über Schnellfahrer erfasst werden könnte.

  • News aus anderen Motorline-Channels:

    Weitere Artikel:

    4x4 on Ice als Motto für das Nissan-SUV

    Eisiges Terrain: Qashqai als Allradler beim Wiener Eistraum

    Der Wiener Eistraum 2025 hat einen offiziellen Autopartner. Vor Ort zu sehen ist der Nissan Qashqai mit Allradantrieb – ein sicheres und derzeit kostenloses Feature. Auch Nissan-Gewinnspiele gibt’s: sowohl am Rathausplatz als auch online.

    Elektro kommt, so viel steht schon mal fest

    Was der Autohandel 2025 zu erwarten hat

    Die österreichische Verkaufsplattform willhaben hat sich mit den wichtigsten Änderungen befasst, die in diesem Jahr auf die heimische Automobilbranche zukommen. Folgende Punkt haben sich dabei als besonders markant entpuppt.

    Mit dem Tayron erhebt VW eine ehemalige Tiguan-Variante zum eigenständigen, betont hochwertigen und luxuriösen Modell. Inklusive sieben Sitzen, viel Technik und Komfort.

    Hypercar aus Molsheim mit Plug-in-Hybridtechnologie

    Bugatti Tourbillon in Wien präsentiert

    Das erste Modell unter Bugatti-Chef Mate Rimac wirft seine Schatten voraus: Erstmals konnten wir mit dem 1.800 PS starken Tourbillon im neuen Showroom in Wien auf Tuchfühlung gehen. Marktstart ist 2026.

    Autozubehör von Epico

    Sicherer Halt für das Handy

    Ein Smartphone-Halter mit Qi-Ladefähigkeit und eine Kopfstützenhalterung für die Fondgäste im Test. Eine der Erkenntnisse: Als Herausforderung stellt sich eher das Automodell heraus.

    Carrera Hybrid Rennbahn im Test

    Neue Zeitrechnung bei Carrera

    Wer schon immer das Motto „freie Fahrt!“ verfolgte, wird mit dem neuen Rennbahnsystem samt App, KI und Tuningmöglichkeiten glücklich.