Autobahn-Vignette wird wieder teurer | 23.07.2009
ASFINAG wünscht "Schönen Urlaub"
Nun ist es amtlich. die Preise für die Jahresvignette 2010 wurden veröffentlicht – nach einem Jahr Pause steigt wieder einmal der Preis.
ÖAMTC
"Erstmals seit 2007 wird es im kommenden Jahr wieder eine Erhöhung bei den Vignettenpreisen geben", berichtet ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer.
"Die Preissteigerung ist moderat, weil die Tarife lediglich um die Inflationsrate angehoben werden. Allerdings kommt es doch zu einem spürbaren Sprung, weil die Erhöhung im Vorjahr ausgesetzt worden ist."
Die Preiserhöhungen werden zwischen 2,40 Euro bei der Pkw-Jahresvignette und 10 Cent bei der 10-Tages Motorradvignette ausmachen.
Die Preise im Detail
Pkw: Jahresvignette: 76,20 Euro (2008/2009: 73,80 Euro) Zwei-Monatsvignette: 22,90 Euro (2008/2009: 22,20 Euro) 10-Tagesvignette: 7,90 Euro (2008/2009: 7,70 Euro)Motorrad: Jahresvignette: 30,40 Euro (2008/2009: 29,50 Euro) Zwei-Monatsvignette: 11,50 Euro (2008/2009: 11,10 Euro) 10-Tagesvignette: 4,50 Euro (2008/2009: 4,40 Euro)
Ab August bei der Vignette bewusst sparen
"Wer für das heurige Jahr auf Grund eines Autokaufs noch eine Autobahnvignette benötigt, kann sich einiges sparen", rät der ÖAMTC-Jurist. "Zwei Zwei-Monatsvignetten um gesamt 44,40 Euro genügen, um von Anfang August bis Ende November auf den mautpflichtigen Straßen Österreichs preisgünstig unterwegs zu sein."Ab 1. Dezember gilt dann bereits die Jahresvignette für 2010. So spart man 29,40 Euro gegenüber einer Jahresvignette 2009, die 73,80 Euro kostet.
"Vor allem all jene, die mit dem Auto in den Urlaub fahren wollen, sollten keinesfalls auf die Vignette vergessen", erinnert der ÖAMTC-Experte. "Auch Wohnmobile bis 3,5 Tonnen oder Motorräder brauchen unbedingt eine Vignette. Für Urlaubsfahrten eignen sich am besten eine oder zwei Zehn-Tagesvignetten um je 7,70 Euro.
"Die Vignette macht sich aber in jedem Fall bezahlt. Wird man ohne Vignette erwischt, droht eine Aufforderung zur Zahlung einer Ersatzmaut in Höhe von 120 Euro (einspurige Fahrzeuge 65 Euro) beziehungsweise eine Geldstrafe von 300 bis 3.000 Euro", warnt der ÖAMTC-Jurist abschließend.