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Einfacher & günstiger

Der Import von Gebrauchtwagen aus einem anderen EU-Staat wird deutlich einfacher, zudem entfällt unter gewissen Bedingungen die CO2-Strafsteuer.

Quelle: ÖAMTC

So war's bis jetzt

Hatte das Objekt der Begierde die 30 Jahre noch nicht überschritten, galt es nicht als Oldtimer und benötigte eine Einzelgenehmigung, um in der Alpenrepublik zum Verkehr zugelassen zu werden. Diese zu erhalten, war quasi unmöglich, da die so genannten "Youngtimer" die strengen heimischen Abgasnormen nicht erfüllten.

So ist es nun

"Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes ist nun klargestellt, dass sämtliche Fahrzeuge, die im EU-Raum bereits einmal zum Verkehr zugelassenen waren, nach einem Import auch in Österreich ohne weitere Einschränkungen zugelassen werden müssen", erklärt ÖAMTC-Verkehrswirtschaftsexpertin Elisabeth Brandau.

Geld zurück für "CO2-Steuer"

Ein weiterer Vorteil für Autoliebhaber ist der Entscheid, dass Fahrzeuge, die vor dem 1. Juli 2008 in der EU zugelassen waren, nicht von der "CO2-Steuer" betroffen sind.

Seit 1. Juli 2008 gibt es nämlich zusätzlich zur Normverbrauchsabgabe (NOVA) ein Bonus-Malus-System. Laut diesem muss man für Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß ab 180 g/km (ab 1. Jänner 2010 160 g/km) einen Malus von 25 Euro pro Gramm bezahlen, für Fahrzeuge bis max. 120 g/km erhält man einen Bonus von 300 Euro.

"Nicht betroffen von der Bonus-Malus-Regelung sind nun definitiv Gebrauchtfahrzeuge, die vor dem 1. Juli 2008 im übrigen Gemeinschaftsgebiet der EU bereits zugelassen waren. Damit kann man viele Liebhaber-Fahrzeuge wesentlich günstiger kaufen", sagt die ÖAMTC-Verkehrswirtschaftsexpertin. Wurde für solche Fahrzeuge bereits ein Malus bezahlt, kann man sein Geld beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt zurückfordern. Formulare dazu auf www.oeamtc.at bzw. www.arboe.at.

Ein Wermutstropfen dabei ist, dass ein allfälliger Bonus nicht zum Tragen kommt.

Zulassungsbedingungen erleichtert

Bei Eigenimporten von gebrauchten Fahrzeuge war es bisher in Österreich von Abgasnormen abhängig, ob ein Fahrzeug in Österreich einzelgenehmigungsfähig war oder nicht. Das unabhängig vom Herkunftsland.

Im EU-Raum bereits zugelassene Fahrzeuge können unabhängig vom Alter importiert werden, eine Einzelgenehmigung bzw. Eintragung in die Genehmigungsdatenbank durch die Behörden ist problemlos möglich.

Mindestvoraussetzung für eine Genehmigung war bei Benzinern das Vorhandensein eines Katalysators bzw. eine entsprechende Nachrüstung. Bei Dieselfahrzeugen konnte sich keine bundesweit einheitliche Regelung durchsetzen. Es wurde teilweise nach dem Datum der erstmaligen Zulassung, teilweise nach dem Abgasverhalten des Fahrzeuges unterschieden.

"Das Absurde daran war, dass Fahrzeuge wie ein Opel Manta B, ein Ford Capri oder auch ein Golf II GTI nur auf unseren Straßen fahren durften, wenn sie in Österreich zugelassen waren. Die gleichen Autos durften nicht aus Deutschland importiert werden", sagt die ÖAMTC-Expertin.

Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes wurde dieser Praxis nun Einhalt geboten.

Genehmigungen

Interessant in dem Zusammenhang ist die Tatsache, dass diese Entscheidung alle Fahrzeuge, unabhängig vom Alter, betrifft. In der Praxis bedeutet das, der Importeur wird zukünftig wählen können, ob er ein 30-jähriges Fahrzeug als historisches Fahrzeug - mit der Nutzungseinschränkung auf 120 Tage pro Jahr und den erweiterten "Pickerl"-Fristen - oder als "normales" Gebrauchtfahrzeug ohne Einschränkung genehmigen lässt.

"Wie bürgerfreundlich die Genehmigungsbehörden der Bundesländer nun tatsächlich bei der Umsetzung vorgehen, bleibt abzuwarten. Wir werden die Situation weiterhin beobachten und gegebenenfalls intervenieren", erklärt die ÖAMTC-Verkehrswirtschaftsexpertin abschließend.

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