
Service: Winterreifenpflicht ab 1.11. | 20.10.2009
Alle Jahre wieder
Der TÜV Austria hat im Rahmen einer Pressekonferenz an die Wichtigkeit des Reifenwechsels ab Ende Oktober erinnert.
Foto: ÖAMTC, TÜV
Schon bei unter sieben Grad Außentemperatur haben Sommerreifen einen bis zu 50 Prozent längeren Bremsweg. Es ist daher wichtig, dass man nicht erst auf die Winterreifenpflicht ab 1.11. wartet, sondern auch schon vorher, je nach Witterung, die Pneus für die kalte Jahreszeit aufzieht.
Wer bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert nicht nur einen Unfall, sondern auch, dass die Vollkaskoversicherung den Schaden nicht übernimmt, da grob fahrlässig gehandelt wurde.
Zusätzlich sollten Sie aber noch ein paar wichtige Punkte beim Reifenwechsel bzw. Lagern beachten. Die Fachleute vom TÜV Austria raten zu Folgendem:
- Die Radmuttern immer mit dem laut Fahrzeughersteller für die jeweilige Felgenart vorgeschriebenen Anzugsmoment befestigen
- Probefahrt nach dem Räderwechsel durchführen und unbedingt Radmuttern nachkontrollieren und nachziehen
- Richtigen Reifendruck laut Herstellerangabe unbedingt beachten und laufend nachkontrollieren
- Achten Sie auf einen geeigneten Lagerplatz für die demontierten Reifen (kühl, trocken, dunkel), und erhöhen Sie den Luftdruck um 0,5 bar.
- Neue Reifen müssen auf den ersten 200 Kilometern eingefahren werden. Ein nagelneuer Reifen hat nach der Produktion noch eine sehr glatte Oberfläche, die sich erst noch aufrauen muss.
- Kontrollieren Sie das Alter der Reifen – Reifen verlieren ab dem 5. Lebensjahr an Leistungsfähigkeit und sollten nach dem 7. Lebensjahr keinesfalls mehr verwendet werden. Ein Selbsttest ist die „Fingernagelprobe“: Reifen, die sich mit dem Fingernagel nicht mehr eindrücken lassen, sind bereits zu weit ausgehärtet und können gefährlich sein.
Natürlich sollte man auch nicht vergessen, dass man nach dem Winter wieder auf die Sommerreifen wechselt, denn die weiche Gummimischung der Winterreifen, bringt im Sommer viele Nachteile!