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Licht oder nicht?

Wo man mit Licht fahren muss, wo man soll, und wo es verboten ist: Ein Überblick über die Licht-Pflicht in verschiedenen europäischen Ländern.

ÖAMTC

Von 15. November 2005 bis 31. Dezember 2007 musste in Österreich auch während des Tages entweder das Tagfahrlicht oder das Abblendlicht per Gesetz eingeschaltet sein. Mittlerweile wurde die Lichtpflicht wieder abgeschafft.

Doch wie sieht es damit in anderen europäischen Ländern aus und welches Licht ist in welchen Ländern zulässig?

Um sich auf der nächsten Reise kein Strafmandat einzuhandeln, informiert die ÖAMTC-Touristik über die unterschiedlichen Licht-Regelungen in den Nachbarländern.

* In welchen Ländern Europas ist Fahren mit Licht am Tag ganzjährig vorgeschrieben? Ohne Licht geht’s nicht in Bosnien und Herzegowina, Dänemark, Estland, Finnland, Island, Lettland, Litauen, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, Polen, Schweden, Serbien, Slowakei, Slowenien und Tschechien. Außerdem gilt die Lichtpflicht unter Tags außerorts in Rumänien, Russland, Ungarn und Italien. Hingegen gibt es in Ländern wie Großbritannien, Irland, Luxemburg oder Österreich keine dezidierten Licht-Bestimmungen. "Für Motorradfahrer gilt Licht am Tag fast europaweit ganzjährig, z. B. auch in Kroatien", verdeutlicht die ÖAMTC-Touristikerin Cornelia Schwarz.

* Wie hoch sind die Strafen, wenn man trotz Vorschrift auf das Licht vergisst? In Italien werden Strafen ab 38 Euro verhängt, in Slowenien und Ungarn ab 40 Euro und in Tschechien ab 20 Euro. "In der Slowakei zahlt man mindestens 65 Euro", weiß die ÖAMTC-Expertin.

* Gibt es Länder, in denen zeitlich begrenzte Regelungen gelten? "Ja, darunter fallen Kroatien und Bulgarien", weiß die ÖAMTC-Expertin. In Letzterem muss das Licht unter Tags von 1. November bis 1. März eingeschaltet sein. In Kroatien gilt die Lichtpflicht am Tag vom letzten Sonntag im Oktober bis zum letzten Sonntag im März.

* Gibt es Länder, in denen Licht am Tag nur empfohlen oder sogar verboten wird? Licht am Tag ist in Europa fast überall erlaubt. Einzige Ausnahme ist Griechenland, denn hier ist die Verwendung des Abblendlichts bei ungetrübten Sichtverhältnissen unter Tag verboten. Weiters gibt es Länder wie die Schweiz, Frankreich und Deutschland, in denen das Fahren mit Licht am Tag empfohlen wird. "Beim Fahren ohne Licht werden jedoch keine Strafen verhängt, da es sich ja lediglich um Empfehlungen handelt", erklärt ÖAMTC-Touristikerin Schwarz.

* In welchen Ländern wird Tagfahrlicht statt des Abblendlichts akzeptiert? "Einzig in Italien und in den skandinavischen Ländern mit der Ausnahme Norwegen ist die Verwendung von Tagfahrleuchten alternativ zum Abblendlicht offiziell erlaubt", weiß die ÖAMTC-Expertin. Tagfahrlicht wird in Deutschland akzeptiert und in vielen weiteren Ländern toleriert, wobei diesbezüglich oft keine ausdrücklichen Regelungen bestehen. In Polen, Slowenien und Litauen sind den Automobilclubs einige Beanstandungen bekannt, weshalb es empfehlenswert ist, in diesen Ländern immer mit Abblendlicht zu fahren. "Wer auf Nummer Sicher gehen will, sollte im Ausland immer mit Abblendlicht fahren, denn die Verwendung dieses Lichts ist mit einer einzigen Ausnahme - nämlich Griechenland - überall erlaubt", empfiehlt die ÖAMTC-Expertin.

* Worauf müssen Autofahrer außerdem achten? Neben der Lichtpflicht schreiben einige Länder wie Montenegro, Serbien und Spanien die Mitnahme eines Sets Ersatzglühbirnen vor. Ausnahmen bei Xenon- oder LED-Leuchten bestehen in Kroatien und Russland. In Frankreich, Norwegen, Mazedonien, Portugal, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn wird die Mitnahme von Ersatzlampen nur empfohlen. Die ÖAMTC-Expertin rät, ein Extra-Set Lampen bei der Reise in Länder, in denen Lichtpflicht unter Tags gilt, mitzunehmen.

Übrigens, nicht nur in Europa gelten unterschiedliche Lichtvorschriften. Z. B. in Kambodscha darf Licht am Tag nur verwendet werden, wenn man königlicher Abstammung oder Würdenträger ist.

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