
Pflicht: Ab 1. November Winterausrüstung | 27.10.2010
Winter wird's!
Auch in den bisher noch schneelosen Teilen Österreichs gilt von 1. November bis 15. April offiziell das Gesetz des Winters auf den Straßen.
ÖAMTC
Für Pkw und Klein-Lkw bis 3,5 Tonnen besteht witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht. Das bedeutet, dass "bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen, also bei Schnee, Schneematsch oder Eis auf der Fahrbahn, Winterreifen montiert sein müssen", erklärt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer. Wer sich nicht an die Winterausrüstungspflicht hält, muss mit einer Verwaltungsstrafe rechnen.
"Abgesehen davon drohen nach Unfällen zivil- und oft sogar strafrechtliche Folgen", erklärt der ÖAMTC-Experte.
Bei Schnee- oder Eisfahrbahn müssen an allen Rädern Winterreifen angebracht sein. Als solche werden gesetzlich alle Reifen anerkannt, die mit den Bezeichnungen 'M+S', 'M.S.' oder 'M & S' bzw. Spikereifen entsprechend mit einem zusätzlichen 'E' gekennzeichnet sind. Die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe beträgt bei den heute meist gebräuchlichen Radialreifen vier Millimeter, bei Diagonalreifen sind fünf Millimeter vorgeschrieben.
"Am Beginn der Saison sollte das Profil deutlich tiefer sein, sonst muss man während der laufenden Saison neue Reifen kaufen", erklärt der Clubexperte.
Der ÖAMTC rät allen Kraftfahrern, mit dem Reifenwechsel nicht auf den ersten Schnee zu warten. Morgenfrost kann auch in den Niederungen für eisglatte Straßen sorgen.
Schneeketten keine Alternative zum Winterreifen
Bei schneebedeckter Straße kann man trotz Sommerbereifung Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern montieren. Der ÖAMTC-Jurist rät jedoch von dieser Lösung ab. Beim Fahren mit angelegten Ketten auf Schneefahrbahn sollte man eine Geschwindigkeit von ca. 50 km/h nicht überschreiten.
Besondere Vorsicht ist auch beim Kurvenfahren geboten. Hat man die Schneeketten auf den Vorderreifen montiert, dann haben die Hinterräder weniger Halt, die Vorderräder dagegen greifen gut. Die Folge daraus kann extrem gefährlich sein. In der Kurve kann das Fahrzeug mit dem Heck ausbrechen.
Montiert man (beim Hinterradantrieb) die Schneeketten an der Hinterachse, ist der Vortrieb gut. In der Kurve fährt man bei nicht angepasster Geschwindigkeit allerdings geradeaus weiter, da die Vorderreifen beim Übertragen der Lenkkräfte auf die Schneefahrbahn überfordert sind.
Strafen und Unfallschäden bei falscher Bereifung
Wer bei winterlichen Fahrbedingungen ohne passende Reifen oder Schneeketten erwischt wird, muss mit einem Organmandat in Höhe von 35 Euro rechnen: "Wenn zusätzlich noch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet worden sind, drohen theoretisch bis zu 5.000 Euro Strafe", weiß der ÖAMTC-Jurist.
Bei einem Unfall mit Sommerreifen auf Winterfahrbahn muss man – neben den Unfallfolgen – mit weiteren Unannehmlichkeiten rechnen. Bei einem Unfall mit vorschriftswidriger Bereifung ist die Haftpflichtversicherung zwar verpflichtet, dem Geschädigten den Schaden zu ersetzen, die Kaskoversicherung kann aber eine Zahlung an den Pkw-Besitzer aufgrund "grober Fahrlässigkeit" ablehnen.