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Versicherung: Tipps für die Urlaubsfahrt

Auf vier Rädern um die Welt

Für alle (Un-)Fälle: Vor einer Urlaubsreise mit dem Auto sollte man sich einige Gedanken rund um das Thema Versicherung machen.

Fotos: ÖAMTC, mid

Mit dem eigenen Auto ins Ausland zu fahren ist praktisch (Gepäck!) und ausfallssicherer als beispielsweise eine Flugreise - zumindest kann die Reise nicht wegen Vulkanstaubs abgesagt werden. Allerdings kann es in fremdsprachigen Ländern im Fall eines Unfalls ganz schön heikel werden. Mit unseren Tips spart man Kosten und Ärger mit Unfallgegnern, Behörden und der Versicherung – auch wenn man im Mietwagen unterwegs ist.

Bevor man ins Ausland fährt, sollte man jedenfalls prüfen, ob die eigene Autoversicherung im Urlaubsland gilt. Denn nur in Europa ist man, was den Versicherungsschutz angeht, üblicherweise auf der sicheren Seite. Innerhalb der EU erhält man nämlich ohne abgeschlossene Kfz-Haftpflichtversicherung kein Kennzeichen. Dieses gilt somit als Beweis für die Versicherung des Fahrzeugs.

Vorsicht bei Mietwagen

Mietet man einen Wagen, sollte man das Thema ergänzende Kfz-Haftpflichtleistung (mancherorts auch bekannt als „Mallorca-Police“) beachten. In einigen Ländern ist die gesetzlich vorgeschriebene Versicherungssumme nämlich viel zu niedrig.

In der Türkei beispielsweise beträgt sie für Personenschäden nur 350.000 Euro, für Sachschäden nur 14.000 Euro. Bei einem Unfall kann diese Summe leicht überschritten werden. Der fehlende Betrag müsste dann aus der eigenen Tasche bezahlt werden.

Man sollte deshalb darauf achten, dass – wenn die Versicherung diese Lücke nicht explizit abdeckt – die Versicherungssumme mindestens drei Millionen Euro beträgt. Das klingt nach viel, aber etwa im Fall einer Dauerinvalidität eines der Unfallopfer können extrem hohe Summen zusammenkommen.

Sicher mit Vollkasko

Sicherer ist natürlich eine Vollkaskoversicherung. Diese schützt davor, selbst verursachte Schäden am Mietwagen bezahlen zu müssen. Doch Vorsicht: Über den Selbstbehalt wird oft nicht gesprochen.

Daher unbedingt nach einem solchen im Schadensfall erkundigen und außerdem das Auto genauestens auf Vorschäden prüfen. Diese muss man gemeinsam mit dem Verleiher schriftlich festhalten. Nur wenn man diesbezüglich lästig ist, stellt man sicher, dass man bereits bestehende Schäden nicht nachträglich angelastet bekommt.

Grüne Karte mitnehmen: In den Anrainerstaaten Österreichs und den Staaten der EU beweist das österreichische Kennzeichen – wie bereits erwähnt – den eigenen Haftpflicht-Versicherungsschutz. In vielen anderen Ländern benötigt man allerdings die grüne Versicherungskarte als Versicherungsnachweis.

Bei einem Unfall

Sofort nach dem Unfall sollte man genauso wie auch in Österreich reagieren. Also: Unfallstelle absichern, Erste Hilfe leisten und die Rettung rufen, am besten über die Euro-Notrufnummer 112.

Es ist immer sicherer, die Rettung zu rufen, denn unter leichtem Schock merkt man eventuell kleinere Verletzungen wie ein Peitschenschlagsyndrom nicht. Eine ärztliche Untersuchung kann daher nie schaden. Auch fällt es damit dem Unfallgegner viel schwerer, seinen „Heimvorteil“ zu nutzen, und Sie zu übervorteilen.

Im Fall von Personenschaden muss man auf jeden Fall zusätzlich zur Rettung auch die Polizei verständigen und nach einer Kopie des Polizeiprotokolls fragen. Bei reinen Sachschäden ist das Verständigen der Polizei in keinem Land vorgeschrieben. Bei Kommunikationsproblemen mit dem Unfallgegner ist es aber in jedem Fall zu empfehlen.

Aufnahme von Daten

Unbedingt sollte man mit den anderen Beteiligten Personen-, Fahrzeug- und Versicherungsdaten austauschen. Ein europäischer Unfallbericht sollte dabei zur Hand sein, am besten natürlich einer in der jeweiligen Landessprache oder zumindest in Englisch. Übersetzungen gibt es zum Beispiel bei den österreichischen Autofahrerklubs.

Zeichnen Sie eine Skizze des Unfallhergangs, fotografieren Sie die Unfallstelle (Handyfotos sind heutzutage bekanntlich sehr brauchbar, zumindest bei Tageslicht) und die Schäden, auch die Ihres Gegners. Notieren Sie sich außerdem die Kontaktdaten von eventuellen Zeugen.

Spätestens nach einer Woche muss Ihre Haftpflichtversicherung von dem Unfall Bescheid wissen. Bei einem Unfall mit einem Mietwagen kontaktiert man sofort die Mietwagenfirma. Die weiß am besten, wie Abschleppen und Reparatur abzulaufen hat.

Nichts Unbekanntes unterschreiben

Auf keinen Fall sollte man etwas unterschreiben, das man nicht versteht; auf keinen Fall Schuldeingeständnisse machen; und schon gar nicht das Auto von „freiwilligen Helfern“ abschleppen lassen - es könnte sich um Diebe handeln!

Schadenersatzforderungen gegenüber der ausländischen Kfz-Haftpflichtversicherung lassen sich am Einfachsten zu Hause mit einem österreichischen Schadenregulierer regeln. Jede Versicherung muss nämlich über einen Partner in Österreich verfügen, so sie bei uns nicht ohnehin selbst vertreten ist.

Im Falle einer Klage wird aber das Recht des Unfallortes angewendet, was in manchen Fällen ungünstig sein kann. Dafür bietet z.B. die Online Versicherung Zurich Connect ein „Europa Leistungsplus an“: Nach einem unverschuldeten Unfall in einem EU-Land wird dann der Schaden nach österreichischem Versicherungsrecht ersetzt.

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