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Autokauf: Die Tücken der Probefahrt

Auf Probe

Wie sieht die Versicherungssituation bei einer Probefahrt aus? Wann zahlt der Interessent im Fall eines Unfalls und wann nicht? Wir klären auf.

mid/ts; Foto: ADAC

Erst eine Probefahrt bringt bei einem anstehenden Autokauf die letzte Klarheit über den Zustand eines Fahrzeugs und die Kompatibilität mit dem Fahrer. Daher gilt die Devise: "Probieren geht über Studieren".

Was aber, wenn es auf der Testfahrt zu einem Verkehrsunfall kommt? Und bestehen Unterschiede zwischen einem Fahrzeug vom Händler oder von privat?

In der Regel übernimmt die Kfz-Versicherung des Verkäufers die Kosten bei einem Unfall. Ist das Fahrzeug ordnungsgemäß mit einem Händlerkennzeichen versehen, bedeutet das für den Kunden, dass zumindest eine Haftpflicht-Versicherung vorliegt.

In der Regel ist der Probefahrer aber vollkaskoversichert. Fehlt diese Police, muss der Händler den Probefahrer im Vorfeld darauf hinweisen. Sagt er nichts, ist Nachfragen sicher kein Fehler

Narrenfreiheit genießt der potenzielle Käufer dann aber natürlich nicht. Denn zum einen fallen alle Verkehrsdelikte auf einer Probefahrt auf den Fahrer zurück. Und verhält er sich grob fahrlässig - etwa durch Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung - muss der Fahrer damit rechnen, ganz oder teilweise für Schäden aufzukommen.

Bei Probefahrten mit privaten Gebrauchtwagen empfiehlt es sich, etwaige Schäden des Autos vor Antritt der Probefahrt schriftlich zu vermerken und bestätigen zu lassen. Noch besser ist es natürlich, wenn der Verkäufer mitfährt, auch Verkehrsübertretungen lassen sich damit im Ansatz unterbinden.

In Österreich gilt hier - im Gegensatz zu Deutschland - besondere Vorsicht, weil grundsätzlich der Zulassungsbesitzer für nachgesendete Verkehrsstrafen aufkommt, wenn er den Fahrer nicht nennen kann.

Ganz Vorsichtige lassen sich daher nicht nur den Führerschein zeigen (ist sowieso ein Muss, weil man sich sonst bei Unfällen mitschuldig macht), sondern verlangen auch die Adresse.

Ist der Wagen vollkaskoversichert, zahlt der Kaufinteressent bei einem Unfall die Selbstbeteiligung und die Höherstufung des Versicherungsnehmers. Zusätzlich kann er auch für einen entstehenden Ausfall oder eine Wertminderung des Fahrzeugs haftbar gemacht werden.

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