
Vorsicht bei Verkehrssünden im EU-Ausland | 11.03.2015
Fuß vom Gas
Verkehrsverstöße können für Autofahrer im EU-Ausland teuer werden. Jetzt werden auch leichtere Delikte über die Grenzen hinweg verfolgt.
mid/rlo
Die Zeiten, in denen Autofahrer bei Verkehrsdelikten im europäischen Ausland ungeschoren davon gekommen sind, gehören endgültig der Vergangenheit an.
Schon seit 2013 sind die EU-Staaten zur Weitergabe der Zulassungsbesitzer-Daten verpflichtet, wenn jemand im Verdacht steht, schwere Verstöße gegen Verkehrsregeln begangen zu haben (bei Strafhöhen von rund 70 Euro aufwärts). Nun wurde beschlossen, dass auch leichte Verstöße verfolgt werden.
Diese Neuregelung ist nötig, weil der Europäische Gerichtshof 2014 eine andere Rechtsgrundlage verlangt hatte. Damit können Verwaltungsbehörden Informationen über Fahrzeughalter austauschen.
So einfach, wie das klingt, wird es aber auch künftig nicht sein. Manche Länder gaben Autofahrerdaten schon bisher freimütiger weiter als andere, die nicht einsahen, warum "ihre" Bürger im EU-Ausland zahlen sollten und solche Anfragen dann gern auf den Schreibtischen verkümmern ließen.
Außerdem gibt es nach wie vor unterschiedliche Rechtslagen. In den meisten EU-Ländern (so auch in Österreich) ist grundsätzlich der Zulassungsbesitzer "schuld". Meint er, dass dem nicht so sei, muss er den Fahrer bekannt geben. In Deutschland wiederum wird die Strafzahlung nur dann anerkannt, wenn der Fahrer mittels Foto eindeutig identifiziert wurde. Keine Identifizierung - keine Strafe.
Bescheide werden somit nur dann vollstreckt, wenn sie mit dem heimischen Recht vereinbar sind.