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Ratgeber: Autoschäden nach Silvesterfeuerwerk

Autofahrers Albtraum

Für Autofahrer ohne eigene Garage könnte es am Neujahrsmorgen ein böses Erwachen geben - sogar ohne jegichen Alkoholeinfluss.

mid/rlo; Foto: ERGO Group

Bunte Raketen, leuchtende Wunderkerzen, oder die modernen Boxen, die selbstständig dutzende Raketen abfeuern: Viele Menschen erfreuen sich Jahr für Jahr am Silvester-Feuerwerk.

Doch nicht selten hat die Silvesternacht am Fahrzeuglack deutliche Spuren hinterlassen. Im Extremfall können sogar Scheiben gesplittert oder Reifen (an-)geschmolzen sein. Das lässt sich allerdings verhindern, wenn man einige Tipps beachtet.

Stichwort parken: Wer keine Unterstellmöglichkeit hat, kann sein Auto in einer ruhigen Seitenstraße oder in der nächstgelegenen Parkgarage abstellen. Wenn schon auf der Straße, dann empfiehlt sich ein Parkplatz unter Bäumen, denn die Äste bremsen herabfallende Raketenreste.

Schutz vor glühenden Teilen bieten zudem spezielle Hüllen oder Folien für das Auto, sogenannte "Car Cover". Diese erhalten Autobesitzer beispielsweise im Internet, in Baumärkten oder auch in Fachgeschäften. Bevor man für so etwas tatsächlich Geld ausgibt, scheint aber ein einmalig weiterer Weg zum Auto die schlüssigere Lösung.

Doch wie sieht es aus, wenn alle Vorsichtsmaßnahmen nicht geholfen haben? Wer haftet in diesem Fall für entstandene Schäden am Fahrzeug? Eigentlich der Verursacher. Doch dieser lässt sich im Normalfall nicht ausfindig machen. In solchen Fällen springt daher die Teilkaskoversicherung des Betroffenen für den entstandenen Schaden ein. Sie kommt für Brand- und Explosionsschäden sowie für kaputte Scheiben auf. Wer auf Nummer sicher gehen will, wirft diesbezüglich noch vor der Silvesternacht einen Blick in seine Kfz-Versicherungsbedingungen.

Mut- oder böswillige Beschädigungen durch unbekannte Feuerwerkszünder deckt hingegen nur eine Vollkaskoversicherung. Doch auch diese bringt nicht viel, wenn der entstandene Schaden die Höhe des Selbstbehaltes nicht wesentlich übersteigt. Weil Unterschiede zwischen versehentlich entstandenen und böswillig herbeigeführten Schäden oft schwer zu erkennen sind, beauftragen die Versicherer in solchen Fällen häufig einen Sachverständigen. Stellt der eine mutwillige Beschädigung fest, und man ist nur teilkaskoversichert, hat man Pech gehabt. Also besser das Auto rechtzeitig in Sicherheit bringen.

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