
Rechts überholen: Wann es erlaubt ist | 18.12.2017
Außen vorbei
Nichts ist absolut, das gilt unter anderem für das Verbot, im Straßenverkehr rechts zu überholen. WIr fassen zusammen, wann es erlaubt ist.
mid/ts
Es gibt eine ganze Reihe an Ausnahmen zur Regel, die auf §5 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) fußt: "Es ist links zu überholen."
Einer dieser Sonderfälle ist der Kolonnenverkehr auf der Autobahn bei dichtem Verkehr. Stockt es links, dürfen die Fahrzeuge rechts vorbei, allerdings nur "mit äußerster Vorsicht" und "mit geringfügig höherer Geschwindigkeit". Rollt der Verkehr etwa auf der linken Spur mit Tempo 60, ist laut dem Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) rechts maximal Tempo 80 geboten.
Ebenfalls auf der eigentlich falschen Seite passieren dürfen Fahrer auf dem Beschleunigungsstreifen einer Autobahn-Einfahrt, beim Einfahren auf andere Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften oder beim Abbiegen im Bereich eines Autobahnkreuzes mit vorhandenen "Breitstreifen-Markierungen". Auf Ausfädelungsstreifen von Autobahnen gilt dagegen die normale Regelung.
Davon abgesehen, auch wenn es manchmal schwerfällt, lautet das Motto: geduldig sein. Das gilt auch beim Überholen von Schleichern auf der Autobahn. Jemanden, der stur mit niedrigem Tempo in der linken Spur fährt, darf man dennoch nicht rechts überholen.
Innerorts dürfen Lenker von Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht (also Pkw) die Fahrspur frei wählen, wenn mehrere Fahrstreifen für eine Richtung vorhanden sind. Auch wenn ein vorausfahrendes Fahrzeug links blinkt und sich entsprechend einordnet, dürfen andere rechts passieren, ebenso beim Überholen einer Straßenbahn und vor Ampeln. In Ortschaften und Städten rechts vorbeihuschen dürfen außerdem Rad- und Motorradfahrer bei an der Ampel wartenden Fahrzeugen auf dem rechten Fahrstreifen, wenn ausreichend Raum vorhanden ist - natürlich "mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht".