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Wann man seine Autoversicherung kündigen kann

Schluss gemacht

Zum Jahresende kann man seine Kfz-Versicherung in jedem Fall kündigen, es gibt aber auch noch andere Möglichkeiten. Wir geben Tipps dazu.

Foto: GDV

Jeder hat eine, hat aber im Normalfall nur Ausgaben damit: die Autoversicherung. Doch so ärgerlich es auch ist, dass die Versicherungsunternehmen regelmäßig die Gebühren vom Konto abbuchen, so dankbar ist man über ihre Leistungen, wenn tatsächlich mal ein Unfall geschieht. Dann nämlich muss man nicht selbst für den entstandenen Schaden aufkommen.

Jede Person, die in Österreich ein Auto zugelassen hat, muss zumindest über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Wie deren Name verrät, ist ihr Abschluss gesetzlich vorgeschrieben. Die Haftpflichtversicherung tritt immer dann in Kraft, wenn der Versicherte einen Schaden an einem anderen Auto, einem Gegenstand oder einer Person verursacht hat. Für den Schaden am eigenen Fahrzeug kommt die Haftpflichtversicherung jedoch nicht auf.

Um in den Genuss dieser Absicherung zu kommen, muss man zusätzlich eine Vollkaskoversicherung abschließen. Diese bezahlt auch, wenn ein Unfall mit Fahrerflucht geschehen ist oder wenn das Auto von Vandalen beschädigt wurde. In die Leistungen der Vollkaskoversicherung sind auch die einer Teilkaskoversicherung inkludiert, allerdings kann die Teilkaskoversicherung auch separat abgeschlossen werden. Sie reguliert Schäden, die etwa durch Wildunfälle, Unwetter oder einen Diebstahl verursacht wurden. Darüber hinaus kann man auch weitere Autoversicherungen abschließen, wie etwa eine Unfallversicherung für die Insassen.

Weil jeder Österreicher, der ein Auto besitzt, auch eine Haftpflichtversicherung haben muss, ist der Markt der Kfz-Versicherungen hart umkämpft. Mit ständigen Rabatten und reduzierten Tarifen buhlen die Anbieter um die Gunst der potenziellen Kunden. Daher sollte man den Markt der Autoversicherungen genau im Auge haben – vor allem gegen Ende des Kalenderjahres.

Denn dann hat man als Versicherter üblicherweise die Möglichkeit, seine Kfz-Versicherung zu kündigen. Im Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz ist nämlich festgeschrieben, dass die maximale Laufzeit einer Autoversicherung zwölf Monate betragen darf. Weil eine Kündigungsfrist von einem Monat gilt, ist der entscheidende Termin für die Kündigung der Kfz-Versicherung der 30. November. Dann muss das entsprechende Schreiben beim Versicherer eingegangen sein.

Unter bestimmten Umständen gibt es jedoch auch die Möglichkeit, seinen Versicherungsvertrag zu einem anderen Termin als dem 30. November zu kündigen. Ist es zum Beispiel zu einem Schaden am Fahrzeug des Versicherten gekommen, dann kann dieser auch während des laufenden Kalenderjahres seine Versicherung kündigen – ganz gleich, ob diese für den Schaden aufkommt oder nicht.

Auch wenn das versicherte Fahrzeug in eine neue Typenklasse oder eine neue Regionalklasse eingestuft wird, besteht das Recht auf eine außerordentliche Kündigung. Dieses macht man – ebenso wie bei der ordentlichen Kündigung – mit einem Schreiben an den Versicherungsträger geltend. In diesem Schreiben müssen bestimmte Daten enthalten sein, die in den Konditionen des Vertrags aufgeführt sind. In jedem Fall gehören der Name, das Geburtsdatum und die Versicherungsnummer des Kündigenden zu diesen Daten, ebenso das Kfz-Kennzeichen.

Bei einer außerordentlichen Kündigung ist auch der Grund dafür anzugeben, also etwa das Aufkommen eines Schadens. Um keine der benötigten Informationen im Schreiben zu vergessen, gibt es Dienstleister wie Volders, mit denen man die Kündigung unkompliziert übers Internet erledigen kann. Man gibt einfach an, bei welchem Unternehmen man versichert ist, und schon wird das Schreiben automatisch erstellt. Nachdem man es online unterschrieben hat, wird es per E-Mail oder Fax an den Versicherer verschickt. Dadurch erspart man sich den Stress, der mit einer solchen Kündigung üblicherweise einhergeht.

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