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Autoversicherung: Verhaltensregeln im Falle eines Unfalls

Was tun, wenn's kracht?

Ob Sach- oder Personenschaden - Autofahrer müssen wissen, wie sie sich bei einem Unfall korrekt verhalten. Wir geben Tipps dazu.

Foto: ÖAMTC

Jedes Jahr ereignen sich mehr als 30.000 Verkehrsunfälle in Österreich, in Deutschland sind es gar vier Millionen. Viele von ihnen gehen glimpflich aus und es entstehen lediglich Sachschäden. Einer von zehn Unfällen hingegen endet mit verletzten Personen. Ob Sach- oder Personenschaden - Autofahrer müssen wissen, wie sie sich bei einem Autounfall korrekt verhalten.

Verhalten an der Unfallstelle

Ein Unfall ist für alle Beteiligten ein Schock. Wie dieser Ratgeber mit Verhaltensregeln nach einem Unfall erklärt, ist es wichtig, zunächst Ruhe zu bewahren. Nur so ist es möglich, weitere, womöglich größere, Schäden zu verhindern. Niemand der Beteiligten darf sich unerlaubt von der Unfallstelle entfernen, ansonsten drohen eine Polizeistrafe sowie eine strafrechtliche Rückforderung der Versicherung, die sich auf bis zu 5.000 Euro belaufen kann.

Sollte sich der Unfall auf einer Autobahn ereignet haben, meldet man diesen am besten über eine Notrufsäule, so wird der Standort problemlos lokalisiert. Jede der mehr als 16.000 Notrufsäulen in Deutschland ist mit dem Notruf der Autoversicherer direkt verbunden. In Österreich gibt es 3.700 Notrufsäulen, der Anruf geht an die Straßenmeisterei der ASFINAG.

Je nach Lage des Falles sollten Autofahrer zunächst folgende Vorbereitungen treffen:

+ Die wichtigste Aufgabe ist die Absicherung der Unfallstelle. Dazu schaltet man das Warnblinklicht ein und stellt das Warndreieck auf.
+ Wenn nötig, Erste Hilfe leisten.
+ Sollte eine Notrufsäule in der Nähe sein, dann immer diese benutzen, um den Rettungsdienst und die Polizei anzufordern.
+ Bis die Notdienste eintreffen, kann man in der Zwischenzeit Beweise sichern, indem man die Unfallstelle fotografiert und die Daten von Zeugen notiert.

Für den Fall, dass keine Notrufsäule in der Nähe ist, sollten deutsche Autofahrer den Notruf 0800 NOTFON D (0800 6683663) wählen. Diese gebührenfreie Telefonnummer verbindet sich automatisch mit dem Autoversicherer.

Unfallaufnahme ohne Polizei

Die Polizei kann man auch bei sogenannten Bagatellunfällen rufen. In diesem Fall ist eine lange Wartezeit aber nicht auszuschließen. Aus diesem Grund ist es sinnvoll zu wissen, dass Versicherer keine polizeiliche Unfallaufnahme für die Schadenregulierung benötigen. Bei Bagatellschäden fährt die Polizei außerdem lediglich eine vereinfachte Sachverhaltsfeststellung durch.

In Österreich ist das Rufen der Polizei durch einen der Unfallgegner (nicht, wenn ein Zeuge anruft) sogar kostenpflichtig, wenn kein Personenschaden vorliegt. Der Betrag von 36 Euro ist vom Anrufenden zu bezahlen, im Fall des Verschulden des Gegners muss dessen Haftpflichtversicherung die Gebühr ersetzen.

Autofahrer haben folglich die Möglichkeit, den Unfall selbst zu dokumentieren. Für diesen Fall gibt es den Europäischen Unfallbericht, den man hier herunterladen kann.

+ Die Unfallbeteiligten müssen den Europäischen Unfallbericht gemeinsam ausfüllen (auch in der jeweiligen Muttersprache möglich). Eingetragen werden personenbezogene sowie unfallbezogene Daten.
+ Unabhängig von der Sprache muss der Inhalt des Formulars auf beiden Seiten identisch sein.
+ Der Europäische Unfallbericht ist in elf Sprachen erhältlich.

Den Europäischen Unfallbericht sollte jeder Autofahrer im Auto haben. In der Regel wird er von dem Versicherer zur Verfügung gestellt. Ist dies nicht der Fall, sollte man das Dokument herunterladen, ausdrucken und im Auto aufbewahren.

Schadensmeldung: Den Unfall dem Versicherer melden

Nach einem Autounfall können Autofahrer direkt die Haftpflichtversicherung des Unfallbeteiligten kontaktieren, ohne darauf warten zu müssen, bis dieser den Schaden meldet. Deshalb ist es empfehlenswert, sich mit der Versicherung des Unfallbeteiligten umgehend telefonisch in Verbindung zu setzen.

Noch einfacher ist es, wenn man den Schaden direkt am Unfallort dem Zentralruf der Autoversicherer unter der Rufnummer 0800 2502600 meldet. Diese nehmen die Daten auf und leiten sie direkt an den Versicherer weiter.

Sollte das Fahrzeug nach dem Unfall fahrbar und verkehrssicher sein, sollte man den Pkw zu einer Schadendienststation der Versicherung bringen, damit diese den Schaden feststellen kann. Alternativ ist es auch möglich, das Fahrzeug zur nächstgelegenen Werkstatt zu fahren oder es abschleppen zu lassen, falls es nicht mehr fahrbereit ist.

Damit man bei der Abholung des Fahrzeugs die Reparaturkosten nicht selbst zahlen muss, fordert man bei der Versicherung des Unfallverursachers eine sogenannte Reparaturkostenübernahmeerklärung an.

Im Falle, dass beim Unfall eine oder mehrere Personen schwer verletzt oder gar getötet wurden und die Sachlage nicht eindeutig ist, sollte man einen Rechtsanwalt einschalten. Auch die Kosten für den Anwalt übernimmt die Kfz-Haftpflicht des Unfallverursachers.

Die eigene Versicherung über den Unfall informieren

Bei einem Unfall müssen die Beteiligten natürlich auch die eigene Versicherung über den Schaden informieren - und zwar möglichst zügig, nicht aber später als nach einer Woche. Es spielt keine Rolle, wer den Unfall verschuldet hat.

Nicht bei jeden Unfall muss man lediglich die Kfz-Haftpflichtversicherung informieren. Einige Autofahrer müssen zusätzlich folgende Unternehmen informieren:

+ Kaskoversicherung
+ Rechtsschutzversicherung
+ Insassenunfallversicherung
+ private Unfall- oder Lebensversicherung
+ Schutzbrief der Autoversicherer
+ Arbeitgeber
+ private oder gesetzliche Krankenversicherung
+ gesetzliche Unfall- oder Rentenversicherung
+ Fahrer-Eigenschadenversicherung

Für diese Kosten kommt die Kfz-Haftpflicht auf:

Autofahrer besitzen eine Kfz-Haftpflichtversicherung, damit sie im Falle eines Unfalls nicht die Kosten für die Reparatur des Fahrzeugs tragen müssen, wenn sie nicht schuldig sind. Ohne Abschluss einer Haftpflichtversicherung erhält man in der EU kein Kfz-Kennzeichen.

Der Schaden wird nur dann in voller Höhe beglichen, wenn der Unfallverursacher zu 100 Prozent allein schuldig war. Bei einer Teilschuld hingegen erfolgt nur ein anteiliger Schadenersatz. Weiterhin kann es zu Abzügen kommen, wenn man selbst zum Beispiel den Sicherheitsgurt nicht getragen hat.

+ Kommt es zu einem Personenschaden, dann ersetzt die Kfz-Haftpflicht die Kosten für eine Heilbehandlung, falls die Krankenkasse oder ein anderer Dienstleister diese nicht übernimmt.
+ Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann auch für einen Verdienstausfall zahlen, wenn der Geschädigte aufgrund schwerer Verletzungen seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.
+ Verletzte haben das Recht, Schmerzensgeld zu beanspruchen. Diese Zahlung orientiert sich an der Schwere der erlittenen Verletzungen. [Anwenderinformation]

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