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So verhalten sich Autofahrer richtig
U. J. Alexander / Shutterstock

Gefahr Wildwechsel

Wildunfälle gehören zu den häufigsten Autounfällen. Ob die Kfz-Versicherung die Schäden aber übernimmt, hängt von der Art des Tieres ab – und vom Versicherungsvertrag.

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Wer mit einem Wildtier wie Reh, Hirsch, Fuchs oder Wildschwein zusammenstößt, bekommt den Schaden in der Regel von seiner Teilkaskoversicherung erstattet. Dazu gehören alle Tiere, die unter das Bundesjagdschutzgesetz fallen, auch Luchse, Seehunde und Wisente.

Anders sieht es bei Federwild, Haus- und Nutztieren aus. Nicht generell versichert sind Unfälle mit freilebenden Wölfen und exotischen Tieren wie Waschbären oder Nandus, die in einigen Regionen Deutschlands heimisch geworden sind.

Ein Blick in die Police verrät Autofahrern, welche Tierarten bei ihnen eingeschlossen sind. Wenn Haus- und Nutztiere wie Kühe oder Schafe nicht in der Teilkaskoversicherung aufgelistet sind, können Autofahrer versuchen, ihren Schaden vom Tierhalter ersetzt zu bekommen.

Ein paar Tipps, wie man sich bei einem Wildwechsel verhalten sollte: Nicht ausweichen, wenn ein Tier über die Fahrbahn läuft. Das gilt besonders bei kleinen Tieren wie Hasen oder Igel. Denn bei kleinen Tieren ist der Schaden durch ein Ausweichmanöver mit hoher Wahrscheinlichkeit größer als bei einem Zusammenstoß.

Geht beim Zusammenstoß ein Scheinwerfer oder eine Scheibe zu Bruch, ist dieser Schaden über die Teilkaskoversicherung abgedeckt - unabhängig von der Art des Tieres.

Wichtig zu wissen: Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für Schäden durch ein Tier am eigenen Fahrzeug nicht auf. Sie ist für Schäden bei anderen zuständig und zahlt beispielsweise die kaputte Leitplanke oder das abgeknickte Verkehrsschild.

Bei einem Unfall mit einem Tier immer die Polizei oder den Jagdpächter anrufen. Tote Tiere niemals mitnehmen. Und: Um andere Verkehrsteilnehmer zu schützen, muss die Unfallstelle gesichert werden.

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