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Tier angefahren - was tun?
Donnie Rosie / Unsplash

Tipps um rechtliche Konsequenzen zu verhindern

Im Straßenverkehr kommt es ständig zu irgendwelchen Unfällen. Dabei handelt es sich in den meisten Fällen um Unfälle mit anderen anderen Verkehrsteilnehmern. Man fährt zum Beispiel einem anderen Fahrzeug hinten drauf oder man übersieht vielleicht an einer Kreuzung einen Fußgänger. Aber genauso kommt es immer wieder vor, dass man während der Fahrt mit einem motorisierten Fahrzeug ein Tier anfährt.

Dann stellt sich natürlich auch die Frage, wie man sich in einer solchen Situation richtig verhält. Schließlich will man keine Fehler machen und im schlimmsten Fall vielleicht sogar mit rechtlichen Konsequenzen rechnen müssen. Grundsätzlich muss man bei einem Unfall mit einem Tier unterscheiden, ob es sich um ein Haustier wie eine Katze oder einen Hund handelt, oder ob es sich um einen klassischen Wildunfall handelt.

Wie sollte man sich bei einem Unfall mit einem Haustier verhalten?

Wenn man mit einem Auto oder auch einem anderen Fahrzeug im Straßenverkehr ein Haustier wie einen Hund oder eine Katze anfährt, dann sollte man nach Möglichkeit anhalten und schauen, ob das Tier noch lebt. Grundsätzlich gibt es bei einem Unfall etwa mit einem Hund nicht den Tatbestand der Fahrerflucht nach Paragraf 142 Strafgesetzbuch. Das hängt damit zusammen, dass es sich rechtlich um eine Sachbeschädigung handelt. Grundsätzlich kann es sich beim Entfernen vom Unfallort auch bei einer Sachbeschädigung um Fahrerflucht handeln. Aber ein solches Haustier hat normalerweise einen Besitzer, der die Verantwortung etwa für seinen Hund trägt. Entsprechend gilt bei einem solchen Unfall in der Regel, dass der Tierbesitzer die Verantwortung trägt. Aus diesem Grund sollte der Hundebesitzer für einen Schutz vor Schäden auch eine Hundehaftpflicht haben. Schließlich könnten ansonsten in einer solchen Situation je nach Ausgang des Unfalls erhebliche Kosten auf den Tierhalter zukommen.

Grundsätzlich sollte man als Fahrer bei einem solchen Unfall aber anhalten und nachsehen, ob das angefahrene Tier noch lebt. Denn sollte das Tier noch leben und muss sich aufgrund der nicht geleisteten Hilfe unnötig quälen, dann kann man im Zweifel der Tierquälerei bezichtigt werden. Das kann wiederum mit einem hohen Bußgeld belegt werden. Also nach Möglichkeit das Fahrzeug sicher abstellen und nach dem angefahrenen Tier schauen. Lebt das Tier noch, dann sollte man sich um Hilfe für das Tier kümmern. Wobei man natürlich auch die Möglichkeit hat, die Polizei in einem solchen Fall hinzuzuziehen. Ist das Tier Tod, dann ist man rechtlich nicht verpflichtet die Polizei darüber zu informieren. Allerdings empfiehlt es sich diesen Schritt dennoch zu gehen, damit möglichst der Besitzer des Tieres ausfindig gemacht und auch informiert werden kann.

Was gilt es nach einem Wildunfall zu tun?

Hat man mit seinem Fahrzeug dagegen einen Wildunfall verursacht und zum Beispiel ein Reh angefahren, dann sieht die Situation schon wieder ganz anders aus. In diesem Fall ist man nämlich verpflichtet, die Polizei über den Wildunfall zu informieren. Wenn man dieser Verpflichtung nicht nachkommt, dann ist das aufgrund eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eine Ordnungswidrigkeit. Keine gute Idee ist es übrigens, wenn man ein angefahrenes Reh eigenmächtig mitnimmt. Denn man macht sich dadurch der Wilderei schuldig. Also bei einem solchen Wildunfall auf jeden Fall anhalten und die Polizei informieren. Gerade auch bei Fahrten abseits von unbefestigten Straßen kommen solche Wildunfälle nicht selten vor.

Soweit es möglich ist die Unfallstelle absichern und sich einen Überblick über den Zustand des Tieres verschaffen. Wenn das angefahrene Tier tot ist, dann sollte man versuchen das Tier von der Fahrbahn zu ziehen, um weitere Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer zu minimieren. Lebt das Tier noch, dann sollte man nicht selbst versuchen, dem verletzten Tier zu helfen. Schließlich kann man als Laie etwa bei einem verletzten Hirsch oder auch Wildschwein nicht abschätzen, wie sich das Tier verhalten wird. In einer solchen Situation also besser auf die Polizei warten, die dann die weiteren Schritte einleiten wird und zum Beispiel einen erfahrenen Veterinär oder auch einen Förster hinzuziehen wird.

Hat man ein Kleintier wie einen Frosch, einen Igel oder auch einen Vogel angefahren, dann muss man diesen Unfall übrigens nicht melden. Wie man sieht, ist es gar nicht immer so einfach die Situation bei einem solchen Unfall mit einem Tier richtig einzuschätzen. Daher sollte man auf jeden Fall genau wissen, was für ein Tier man angefahren hat. Denn nur dadurch kann man die richtigen Schritte nach einem solchen Unfall einleiten. Wobei es abgesehen von den rechtlichen Vorgaben immer zu empfehlen ist, dass man versucht dem angefahrenen Tier bestmöglich zu helfen.

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