
Abschleppen: Automatik, Elektroauto & Co. | 22.04.2016
Am Haken
Beim Abschleppen sollte man bei Automatik- und Elektrofahrzeugen einige Regeln befolgen, um keine Folgeschäden zu riskieren.
mid/ts
Beim Abschleppen von Elektroautos und Fahrzeugen mit Automatikgetriebe oder Allradantrieb ist Vorsicht geboten. Denn wer hier nicht einige wichtige Regeln befolgt, riskiert mitunter teure Folgeschäden.
"Um das zu verhindern, gibt es bei manchen Pkw mit Automatik eine spezielle Abschlepptaste", sagt Josef Harrer, Pressesprecher des Auto- und Reiseclubs Deutschland. Besonders heikel ist es demnach, Elektroautos an den Haken zu nehmen. "Die angetriebene Achse kann bei Straßenkontakt Strom produzieren, wodurch eventuell die Fahrzeugelektronik gestört werden, der Akku überhitzen oder ein Unfall passieren könnte", warnt Josef Harrer.
Zunächst sollten Autofahrer einen Blick in die Betriebsanleitung des Fahrzeugs werfen, ob und wie das Abschleppen möglich ist. Häufig muss bei dem Auto, das abgeschleppt werden soll zunächst eine Öse in ein Gewinde geschraubt werden, das meist unter einer Kunststoff-Blende im Stoßfänger verborgen liegt.
Außerdem muss darauf geachtet werden, dass Abschleppseil oder -stangefür das Gewicht des Pannenfahrzeugs zugelassen und mittig mit einem roten Fähnchen gekennzeichnet ist. Auch das Gesamtgewicht des abgeschleppten Fahrzeugs ist zu beachten, denn es darf die Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht überschreiten.
Der Abstand zwischen den beiden Fahrzeugen darf maximal fünf Meter betragen und Seil oder Stange dürfen nur gerade und nicht diagonal angebracht werden.
Besondere Vorsicht ist vor Kurven und Ampeln geboten, denn Servolenkung und Bremskraftverstärker funktionieren nur bei laufendem Motor. Die Zündung muss beim Pannenfahrzeug dennoch eingeschaltet sein, damit das Lenkrad-Schloss nicht einrastet und die Lichtanlage funktioniert. Sonst ist ein Unfall vorprogrammiert. Und schneller als 30 km/h sollte das Gespann auch nicht unterwegs sein.
Um andere Verkehrsteilnehmer schon von Weitem auf den Abschleppvorgang aufmerksam zu machen, ist das Einschalten der Warnblinkanlage vorgeschrieben, die man nur zum Blinken vorübergehend deaktivieren darf.
Autobahnfahrten sind für Abschlepp-Gespanne verboten - es sei denn, der Abschleppvorgang wurde auf der Autobahn gestartet, dann muss man die nächste Ausfahrt nützen. Übrigens: Motorräder dürfen überhaupt nicht abgeschleppt werden - hier ist ein Anhänger nötig.