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Darum prüfe, wer sich bindet!
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Die wichtigsten Tipps beim Gebrauchtwagenkauf

Autokauf ist Vertrauenssache: Das gilt ganz besonders dann, wenn man sich für ein gebrauchtes Fahrzeug entscheidet. Wir erklären, was dabei zu beachten ist.

Philipp Hayder

Kleidung, Urlaub, Schule, Wohnen – angesichts der vielfältigen Ausgaben, die Familien bewältigen müssen, kann ein günstigerer Gebrauchtwagen eine sinnvolle Alternative zu einem neuen Auto sein. Der Weg zum Wunschfahrzeug ist angesichts zahlreicher einschlägiger Internetbörsen einfacher denn je. Damit das Traumauto aus Vorbesitz nicht zum Albtraum wird, sollten jedoch
einige Punkte beachtet werden.

Garantierte Sicherheit
Zu den wichtigsten Argumenten für einen Neu­wagen gehört die Herstellergarantie. Abhängig von der Fahrzeugmarke kann diese 2 bis 7 Jahre lang gelten und somit auch noch Gebrauchtwagenkäufern ausreichende Sicherheit gewähren. Aber Vorsicht: Bei vielen Herstellern endet die Garantiezeit schon früher, sofern eine gewisse Laufleistung (zum Beispiel 100.000 Kilometer) erreicht wird.
Immer wieder ist zu hören, dass die Hersteller­garantie verfällt, wenn nicht alle Servicearbeiten in einer autorisierten Markenwerkstätte durchgeführt werden. Das trifft aufgrund geänderter EU-Vorgaben seit Jahren nicht mehr zu: Entscheidend ist das Befolgen der Herstellervorgaben. In welchem Betrieb das erfolgt, hat auf die Gültigkeit der Garantie keine Auswirkung.
Wie steht es um die sogenannten Gebrauchtwagengarantien, mit der viele Händler die Fahrzeuge auf ihren Standplätzen bewerben? Auch sie schützen vor unvorhergesehenen Reparaturkosten, doch umfassen sie meist nur gewisse Baugruppen. Außerdem können diese Vereinbarungen Klauseln enthalten, wonach mit fortschreitender Kilometerleistung nur mehr ein Teil der Arbeitskosten übernommen wird. Ein Blick aufs Kleingedruckte lohnt sich also!

Vorsicht vor Tacho-Tricksern
Stichwort Kilometerleistung: Tachomanipulatio­nen durch unseriöse Verkäufer verunsichern seit jeher potenzielle Gebrauchtwagenkäufer. Durch günstige elektronische Helfer, die es im Internet für eine Handvoll Euro zu kaufen gibt, ist in den vergangenen Jahren daraus eine regelrechte Epidemie geworden. Mittlerweile hat das auch die Politik erkannt: Mit schärferen gesetzlichen Bestimmungen sowie der Erfassung des Kilometerstandes bei jeder §-57a-Über­prüfung („Pickerl“) soll gegengesteuert werden. Bis diese Maßnahmen greifen, bleibt nur ein prüfender Blick auf Bremsen, Reifen und Co: Passen die Abnützungsspuren wirklich zum genannten Kilometerstand? Ein Besuch in einem Prüfzentrum von ÖAMTC und ARBÖ kann bei dieser Diagnose hilfreich sein.
Die Experten der Autofahrerklubs sind generell hilfreiche Partner beim Gebrauchtwagenkauf. Sowohl ÖAMTC als auch ARBÖ bieten Ankaufstests an, bei denen die Fahrzeuge auf Herz und Nieren geprüft werden. Voraussetzung dafür ist, dass entweder der Interessent oder der Verkäufer des Fahrzeugs Mitglied der jeweiligen Vereinigung ist. „Festgestellte Mängel bewirken im Durchschnitt eine Kostenersparnis von 500 Euro für den Käufer“, rechnet man beim ÖAMTC vor.

Wie viel ist mein Auto wert?
Um den „wahren“ Wert eines Gebrauchtwagens zumindest annähernd bestimmen zu können, erheben neutrale Marktbeobachter durchschnittliche Notierungen. Die „Eurotax-Listen“ bilden seit Jahrzehnten die harte Währung in der Fahrzeugbewertung. Händler können mit eigenen Computerprogrammen, die sämtliche wertsteigernde oder wertmindernde Faktoren berücksichtigen, detaillierte Gutachten erstellen. Wer vorab sein Auto selbst bewerten will, kann dies auf der Homepage von Eurotax (www.eurotax.at) zum Preis von aktuell 7 Euro tun. Beim ARBÖ gibt es 20 Prozent Rabatt, der ÖAMTC bietet seinen Mitgliedern sogar 5 kostenlose Eurotax-Bewertungen pro Kalenderjahr an.
Neben Eurotax haben sich in den vergangenen Jahren weitere Fahrzeugbewerter etabliert. Am bekanntesten ist wohl das von österreichischen Gerichtssachverständigen entwickelte System „Autopreisspiegel“, das zur Ermittlung des Fahrzeugwerts die Daten von Vergleichsangeboten aus den gängigen Online-Börsen heranzieht. Primär richtet sich dieses System an professionelle Anwender, doch auf www.autopreisspiegel.at können auch Endkunden ihr Fahrzeug be­werten lassen – wiederum zum Preis von 7 Euro.

Sicherheit beim Fachhandel
Kauft man einen Gebrauchten besser beim Händler oder direkt beim Vorbesitzer? Privat gehandelte Fahrzeuge sind üblicherweise günstiger, weil die Händlerspannen wegfallen. Allerdings erbringen seriöse Händler für dieses Geld erhebliche Mehrleistungen – von der Zustandsüberprüfung über allfällige Reparaturen bis hin zur optischen Aufbereitung. Außerdem bietet der Handel die bereits erwähnten Gebrauchtwagengarantien sowie besonders vorteilhafte Finanzierungs- und Versicherungskonditionen.
Sein wichtigstes Alleinstellungsmerkmal ist jedoch die Gewährleistung: Diese gesetzlich verankerte Schutzbestimmung sieht vor, dass der Verkäufer eines Produkts 2 Jahre lang für dessen Mängelfreiheit zum Zeitpunkt der Übergabe haftet. In den ersten 6 Monaten gilt dabei eine Beweislastumkehr – der Verkäufer müsste belegen, dass der Mangel zum Verkaufszeitpunkt noch nicht vorhanden war, was in der Regel schwer möglich ist. Bei Fahrzeugen, die bereits 12 Monate oder länger zugelassen waren (also quasi bei allen klassischen Gebrauchtwagen), kann die Gewähr­leistungsfrist in beiderseitigem Einvernehmen auf 1 Jahr verkürzt werden. Ein gewerblicher Verkäufer darf die Gewährleistung gegenüber einem Privatkunden jedoch nie zur Gänze ausschließen – im Gegensatz zu Privatverkäufern, die naturgemäß gerne von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.
Bleibt der Käufer eines privat gehandelten Gebrauchtwagens also auf allen versteckten Reparaturkosten sitzen? Nicht ganz: Sofern nicht ausdrücklich das Gegenteil vereinbart wurde, darf ein Autokäufer davon ausgehen, dass sein Fahrzeug verkehrs- und betriebssicher ist. Entpuppt sich der Gebrauchte also als derartige „Leiche“, dass er die §-57a-Überprüfung nicht mehr bestehen würde, kann der Fahrzeugkauf wegen Irrtum angefochten werden. Dass damit langwierige und unter Umständen kostspielige Rechtsstreitigkeiten verbunden sind, versteht sich allerdings von selbst.

Geprüfte Kaufverträge
Ob gewerblich oder privat gehandeltes Fahrzeug, einen abschließenden Tipp sollte jeder Gebrauchtwagenkäufer berücksichtigen: Die Verwendung von juristisch geprüften Kaufverträgen schafft Klarheit für alle Beteiligten. Für Privatfahrzeuge bietet beispiels­weise der ÖAMTC auf seiner Homepage ein derartiges Formular an, der Mustervertrag für den Gebrauchtwagenkauf im Fachhandel wurde unter Aufsicht des Konsumentenschutzministeriums erstellt. Nach der finalen Unterschrift sollte dem ersten Familienausflug im „neuen“ Gebrauchten nichts mehr im Wege stehen!

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