
Kleine Autounfall-Fibel | 10.03.2016
Richtiges Verhalten bei einem Verkehrsunfall
Eine Mini-Delle nach einem bedeutungslosen Rumms oder grober Schaden nach einem heftigen Crash: Was tun, wenn’s kracht? Ein Unfall wirft viele Fragen auf. Wir haben die wichtigsten Punkte, die Sie in brenzligen Situation beherzigen sollten, zusammengefasst.
Petra Walter
Wenn’s mit dem Auto scheppert, liegen oft und schnell die Nerven blank – egal, ob man nun selbst schuld oder lediglich darin verwickelt ist oder auch wie schwer bzw. hoch der Schaden ist. Die wichtigste Grundregel lautet daher:
Bewahren Sie gut und so weit wie möglich die Ruhe (ganz besonders, wenn Ihre Kinder hinten im Auto sitzen), um Fehler zu vermeiden und den Überblick zu behalten. Darum ein einfacher Tipp, falls Sie Panik verspüren: Mehrmals tief durchatmen und/oder so lange laut zählen, bis Sie sich wieder handlungsfähig fühlen.
Bei leichtem Blechschaden
Sind Unfallhergang und somit Schuldfrage eindeutig und sind sich die Unfallbeteiligten einig, kann auf die Polizei verzichtet und der Schaden selbst aufgenommen werden. Für diesen Fall gilt folgender Ablauf:
1. Unfallstelle sichern. Schalten Sie die Warnblinkanlage ein, ziehen Sie die Warnweste an und sichern Sie die Unfallstelle vorschriftsmäßig. Das bedeutet, das Warndreieck vom Unfallort entfernt (etwa 50 Meter im Ortsgebiet, 150 Meter auf Landstraßen, 250 Meter auf Autobahnen) gut sichtbar aufzustellen. Diese Vorkehrungen warnen andere Verkehrsteilnehmer und verhindern Folgeunfälle.
Bei unübersichtlichen Stellen wie Kurven und Kuppen muss das Pannendreieck davor aufgestellt werden.
2. Insassen in Sicherheit bringen. Alle Insassen (auch die Kinder) legen die Warnwesten an und verlassen die Gefahrenzone. Ist kein zweiter Erwachsener greifbar, der Ihre Kinder beaufsichtigen kann: Fahren Sie das Auto aus der Gefahrenzone raus. Wichtiger als sämtliche Haftungsfragen ist, dass Ihre Kinder in Sicherheit sind!
3. Unfallort fotografieren. Egal, ob Sie schuld sind, oder nicht: Machen Sie rasch mit Ihrem Handy Fotos von der Unfallstelle, den Schäden, eventuell vorhandenen Bremsspuren oder ausgetretenen Flüssigkeiten. Bilder können später als Beweis dienen, wenn es um die Schuldfrage geht. Plus: Bitten Sie mögliche Zeugen um deren Unterstützung.
4. Unfallstelle räumen. Sofern Sie dies nicht schon getan haben (siehe Punkt 2): Fahren Sie die Autos aus der Gefahrenzone bzw. von der Fahrspur, um den Verkehrsfluss nicht zu behindern.
5. Daten austauschen. Notieren Sie alle relevanten Daten aller Unfallbeteiligten. Am besten eignet sich dafür der „Europäische Unfallbericht“, der stets im Auto mitgeführt werden sollte. Darauf werden alle wichtigen Fragen nach Personalien, Versicherung, Zeugen und Unfallhergang gestellt. Füllen Sie den Unfallbericht aus und unterzeichnen Sie ihn beiderseits.
Sollte dieser nicht vorhanden sein, notieren Sie: Kennzeichen aller beteiligten Autos; die Namen, Adressen und Telefonnummern der Fahrer beziehungsweise der Fahrzeughalter sowie etwaiger Zeugen; die Versicherungsnummern der jeweiligen Kfz-Versicherung; genauen Ort, Datum und Uhrzeit des Unfallortes; fertigen Sie eine Skizze des Geschehens an.
6. Schaden melden. Sind Sie schuldlos in den Unfall verwickelt, sollten Sie möglichst schnell bei der gegnerischen Versicherung anrufen und die Kollision melden. Schließlich steht Ihnen dann gegebenenfalls das Recht zu, einen Mietwagen zu nehmen, solange Ihr Auto in der Reparatur ist. Sind Sie schuld, informieren Sie umgehend die eigene Versicherung, die dann alles Weitere in die Wege leitet.
Bei großem Schaden
Die Polizei sollten Sie dann rufen, wenn gröbere Blechschäden entstanden, Personen verletzt worden sind, der Verdacht auf Drogeneinfluss (gilt auch für Alkohol) besteht oder wenn an dem Unfall Personen bzw. Fahrzeuge beteiligt sind, die ihren Wohnsitz im Ausland haben bzw. dort zugelassen sind bzw. auch wenn die Schuldfrage nicht geklärt ist.
1. Unfallstelle sichern. Siehe dazu Punkt 1 "Bei leichtem Blechschaden.".
2. Erste Hilfe leisten. Abgesehen davon, dass Sie vielleicht Leben retten: Wer keine Erste Hilfe leistet, kann sich strafbar machen.
3. Rettung, Polizei und Feuerwehr alarmieren. Sobald die Beamten vor Ort sind, erstellen Sie ein Unfallprotokoll, das alle wesentlichen Fakten enthält.
4. Insassen in Sicherheit bringen. Bleiben Sie nach einem Notruf nicht im Fahrzeug, sondern warten Sie auf der Autobahn zum Schutz hinter der Leitplanke auf Hilfe, auf der Landstraße inklusive aller Insassen in sicherem Abstand vom Auto entfernt.
5. Die anschließende Schadenregulierung wird durch das Polizeiprotokoll automatisch in die Wege geleitet.
Spezialfall: im Ausland & mit Wild
Im Ausland gelten generell die gleichen Verhaltensregeln wie in Österreich. Auch wenn die Grüne Versicherungskarte in vielen Ländern nicht mehr notwendig ist: Führen Sie diese immer mit. Außerdem sollten Sie sich vor Antritt einer Reise ein europäisches Unfallberichtsformular
besorgen – das gibt es auch bei Ihrem Versicherer (Formular kann auch von www.help.gv.at runtergeladen werden).
Wichtig: Keinesfalls Papiere unklaren Inhalts unterschreiben!
Nach einer Kollision mit Wild gilt: Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anlegen, Unfallstelle mit einem Pannendreieck absichern, eventuell verletzte Personen versorgen, Polizei oder örtliche Jägerschaft verständigen und vor allem keinesfalls verletzte oder getötete Tiere berühren.