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Vorbeischlängeln ja, aber...

Zwar ist das Vorbeischlängeln von Motorradfahrern bei einer stehenden Kolonne prinzipiell erlaubt, dennoch gilt es einiges zu beachten.

Durchschummeln erlaubt: Das Vorbeischlängeln von einspurigen Verkehrsteilnehmern führt häufig zu Konflikten mit Autolenkern, ist aber vor allem vor Kreuzungen rechtlich voll gedeckt.

Dazu ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer: "Es ist ein weitverbreiteter Irrglaube, dass das früher verbotene Vorfahren zwischen oder an Kolonnen vorbei, immer noch verboten ist."

Allerdings dürfen, so der Club-Jurist, nicht andere dabei behindert werden und es muss auch genügend Platz fürs Vorbeischlängeln vorhanden sein. "Laut eines Entscheides des Obersten Gerichtshofes sind für Radfahrer 1,4 Meter Abstand zwischen den Autos gerade noch genug. Für Motorräder wird da noch einiges mehr aufzuschlagen sein", sagt Hoffer.

Das häufig vorkommende Vorbeischummeln bei einem durch dichten Verkehr verursachten Stau auf der Autobahn ist verboten. Laut Verkehrsrecht ist das Vorbeischlängeln nur dann erlaubt:

  • wenn die Kolonne steht.
  • wenn man sich vor einer Kreuzung, Straßenenge, Baustelle, Eisenbahnkreuzung oder Ähnlichem befindet.
  • um sich weiter vorne aufzustellen, damit man die Kreuzung als erster verlassen kann.
  • wenn ausreichend Platz zur Verfügung steht.
  • wenn Abbieger nicht gefährdet oder behindert werden.

    Autolenker sollten niemals Einspurige am Vorbeifahren hindern. "Das provoziert nur Streitereien und erhöht die Unfallgefahr", warnt der ÖAMTC-Jurist. Darüber hinaus muss immer in der Kolonne, auch wenn das Vorbeischlängeln nicht erlaubt ist, mit vorbeifahrenden Motorradfahrern gerechnet werden.

    Vor Öffnen der Autotür sollte daher zuvor immer ein Blick in den Rückspiegel und über die Schulter geworfen werden, um einen Biker oder Radfahrer nicht zu übersehen.
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