ZWEIRAD

  • Motorline auf Facebook
  • Motorline auf Twitter

Vorbeischlängeln ja, aber...

Zwar ist das Vorbeischlängeln von Motorradfahrern bei einer stehenden Kolonne prinzipiell erlaubt, dennoch gilt es einiges zu beachten.

Durchschummeln erlaubt: Das Vorbeischlängeln von einspurigen Verkehrsteilnehmern führt häufig zu Konflikten mit Autolenkern, ist aber vor allem vor Kreuzungen rechtlich voll gedeckt.

Dazu ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer: "Es ist ein weitverbreiteter Irrglaube, dass das früher verbotene Vorfahren zwischen oder an Kolonnen vorbei, immer noch verboten ist."

Allerdings dürfen, so der Club-Jurist, nicht andere dabei behindert werden und es muss auch genügend Platz fürs Vorbeischlängeln vorhanden sein. "Laut eines Entscheides des Obersten Gerichtshofes sind für Radfahrer 1,4 Meter Abstand zwischen den Autos gerade noch genug. Für Motorräder wird da noch einiges mehr aufzuschlagen sein", sagt Hoffer.

Das häufig vorkommende Vorbeischummeln bei einem durch dichten Verkehr verursachten Stau auf der Autobahn ist verboten. Laut Verkehrsrecht ist das Vorbeischlängeln nur dann erlaubt:

  • wenn die Kolonne steht.
  • wenn man sich vor einer Kreuzung, Straßenenge, Baustelle, Eisenbahnkreuzung oder Ähnlichem befindet.
  • um sich weiter vorne aufzustellen, damit man die Kreuzung als erster verlassen kann.
  • wenn ausreichend Platz zur Verfügung steht.
  • wenn Abbieger nicht gefährdet oder behindert werden.

    Autolenker sollten niemals Einspurige am Vorbeifahren hindern. "Das provoziert nur Streitereien und erhöht die Unfallgefahr", warnt der ÖAMTC-Jurist. Darüber hinaus muss immer in der Kolonne, auch wenn das Vorbeischlängeln nicht erlaubt ist, mit vorbeifahrenden Motorradfahrern gerechnet werden.

    Vor Öffnen der Autotür sollte daher zuvor immer ein Blick in den Rückspiegel und über die Schulter geworfen werden, um einen Biker oder Radfahrer nicht zu übersehen.
  • News aus anderen Motorline-Channels:

    Weitere Artikel:

    Piaggio-Präsident und -CEO verstorben

    Trauer um Roberto Colaninno

    Roberto Colaninno, Präsident und CEO der Piaggio Group, gehörte zu den einflussreichsten Unternehmerpersönlichkeiten Italiens. Er wurde am 16. August 1943 in Mantua geboren und starb am 19. August 2023, nur drei Tage nach seinem 80. Geburtstag. Sein bewegtes Leben endete zu einer Zeit, an dem sich der Wert „seiner" an der Börse in Mailand notierten Piaggio Aktie auf höchstem Niveau konsolidiert hatte.

    Immerhin ist jeder fünfte Verkehrstote in Österreich Motorradfahrer

    App soll Motorrad-Unfälle verhindern

    Eine App soll Motorradfahrer immer dann warnen, wenn sie riskant unterwegs sind. Wie diese neue Technologie Fahrzeuge, Ampeln, Tunnel und Autobahnen miteinander verbindet, um den Verkehr flüssiger und sicherer zu machen.

    Der Mix aus matt und glänzend macht's

    Piaggio präsentiert Deep-Black Special Edition-Serie

    Ab sofort gibt es Piaggio Beverly 300, 400 und Piaggio MP3 300 im neuen, besonderen Outfit namens „Deep Black“. Der Clou daran ist die Kombination unterschiedlicher Schwarz-Töne für den besonderen Look in diesem Sommer.

    Informationen stets im Blick

    Head up-Display als Nachrüstlösung

    Tilsberk lanciert ein Head-up Display speziell für Motorradfahrer. Das System bietet unter anderem eine personalisierte Routenführung und Turn-by-Turn-Navigation.

    Mut zur Farbe bei Vespa

    Vespa Primavera Color Vibe startet

    Die neue Vespa Primavera Color Vibe peppt ab sofort unsere Straßen mit außergewöhnlichen Farbkombinationen auf. Eine zweifarbige Lackierung samt türkiser Highlights machen die kultige Vespa Primavera zum echten Hingucker.

    Tipps für einen erfolgreichen Motorradverkauf

    Gebrauchtes Motorrad verkaufen

    Motorräder sind so beliebt wie eh und je. Das Gefühl von Freiheit auf zwei Rädern, der Wind in den Haaren und die endlose Straße vor einem – das ist es, was Motorradfahrer antreibt.