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Droht Gustav Brunner gar eine Haftstrafe?

Gustav Brunner soll eine Haftstrafe bis zu drei Jahren drohen. Der Ex-Toyota-Chefdesigner weist jede Schuld von sich und ist immer noch perplex.

Michael Noir Trawniczek

In der Zeitschrift Motorsport Aktuell wunderte sich Gustav Brunner über die Umstände seiner Entlassung als Toyota-Chefdesigner im Dezember: "Man wies mich an, ich solle meinen Schreibtisch binnen zehn Minuten räumen. Ich habe ja schon viel erlebt in der Formel 1, aber da war ich dann schon perplex." Einen Zusammenhang mit der Anklage der Kölner Staatanwaltschaft, die gegen Brunner, den früheren Teamchef Ove Andersson und Ex-Aerodynamiker René Hilhorst wegen des Verdachts auf unlauteren Wettbewerb ermittelt, konnte Brunner nicht sehen.

Ex-Formel 1-Pilot und TV-Experte Hans Joachim Stuck sieht das anders, gegenüber dem Kölner Express erklärte er: "Die Entlassung von Brunner und weiterer Leute stehen ganz klar im Zusammenhang mit den Ermittlungen." Den Technikern wird vorgeworfen, in den Jahren 2002 und 2003 wissentlich mit einer von Ferrari entwendeten Aerodynamik-Software gearbeitet zu haben, ein ehemaliger Ferrari-Mitarbeiter soll das Programm ins Kölner Werk gebracht haben. Brunner beteuert immer noch seine Unschuld: "Ich habe noch nie etwas kopiert. Es ist auch weder ein Staatsanwalt oder ein Richter mit mir in Kontakt getreten."

Stuck sagte dagegen: "Geklaut wird viel in der Formel 1. Sie haben sich leider erwischen lassen. Ihre Kündigungen waren eine Art Selbstschutz von Toyota." Der Prozess am Landesgericht Köln soll erst nach den Verhandlungen gegen den Überbringer der Software, der sich in Modena verantworten muss, geführt werden. Angeblich drohen Brunner, Andersson und Hilhorst eine Haftstrafe bis zu drei Jahren! Doch ohne Urteil gilt für Gustav Brunner die Unschuldsvermutung.

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