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Gerichtliches Aprilscherz-Verbot - die Verfügung im Wortlaut…

Eine einstweilige gerichtliche Verfügung verbietet motorline.cc das Veröffentlichen eines geplanten Aprilscherzes im Formel 1-Bereich…

Michael Noir Trawniczek

Der 1. April - für jeden Redakteur ist das die pure Verlockung, die werten Leser mit einem köstlichen Aprilscherz zu verwirren - und letztlich natürlich zu unterhalten. Gerade in einer Zeit, in der die Formel 1 von zahlreichen Problemen heimgesucht wird, in der Spaßvögel wie Eddie Jordan das Weite suchen mussten, ist so eine mediale Lockerungsübung sowohl für die Redakteure als auch für die werte Leserschaft ein willkommener Anlass für ein entspannendes Schmunzeln…

Und so haben auch wir in der motorline.cc-Redaktion einen köstlichen Formel 1-Aprilscherz für Sie, liebe Leserinnen und Leser, vorbereitet. Dieser hätte an dieser Stelle erscheinen und für herzhafte Lacher sorgen sollen - doch leider, das strenge Auge des Gesetzes vereitelte das Unterfangen - und zwar per Gerichtsbeschluss!

Einer Indiskretion zufolge wurde der geplante Aprilscherz einer Privatperson zugespielt, diese erwirkte eine einstweilige gerichtliche Verfügung, die uns das Veröffentlichen des Aprilscherzes im Bereich Formel 1 verbietet. Doch allein der Wortlaut dieser gerichtlichen Verfügung klingt wie einer der zahlreichen Aprilscherze, weshalb wir uns entschlossen haben, Ihnen diesen nicht vorzuenthalten.

"Falschmeldung kann nicht mehr von der Realität unterschieden werden…"

Ein Wiener Bezirksgericht kam nach einer ersten Anhörung zu folgendem Spruch: "Der Redaktion des Internet-Portals motorline.cc wird laut § 13/Abs.3 des Mediengesetzes untersagt, am 1.4.2005 im Bereich Formel 1 einen Aprilscherz (laut vom Kläger vorgelegter Abschrift unter der Aktenzahl AT784637/05 abgelegt) zu veröffentlichen. Das Gericht kam zu der Auffassung, dass im Bereich Formel 1 eine wissentliche Falschmeldung von der Leserschaft nicht mehr von der Realität unterschieden werden kann, da in der betreffenden Sportart in den letzten Jahren zahlreiche gemeinhin als seltsam einzustufende Nachrichten veröffentlicht wurden."

"Als Beispiele seien die unzähligen sportlichen und technischen Regeländerungen sowie die als absurd einzustufenden Schlupflöcher im offiziellen Reglement der Formel 1 und die in diesem Zusammenhang stehenden Aussagen sowie die seitenlangen öffentlichen Briefe des Präsidenten der Sportbehörde genannt. Da diese an Skurrilität nicht zu überbieten sind, könnte selbst eine im Scherz vorgebrachte mediale Überhöhung die Leserschaft grundlegend irritieren. Gegen diese einstweilige Verfügung kann gemäß § 13/Abs.9 des Mediengesetzes binnen 14 Tagen schriftlich Einspruch erhoben werden."

Auch wenn es schade ist, dass wir nun unseren Aprilscherz nicht veröffentlichen dürfen, muss man doch dazu sagen: Der zuständige Richter hat sich zumindest gründlich mit der Materie Formel 1 auseinandergesetzt…

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