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Berufungen: FIA akzeptiert FOTA-Wunsch

Das Internationale Berufungsgericht der FIA wird sich künftig auch aus von den Teams nominierten Richtern zusammensetzen.

Im Zuge der Ratifizierung des neuen Concorde-Agreements wurde im Sommer auch beschlossen, das Internationale Berufungsgericht der FIA neu zu strukturieren. Die Teams stießen sich daran, dass die Richter ausschließlich von der FIA nominiert werden durften. Von nun an können auch die Teams selbst einen Richter auswählen.

Das Berufungsgericht war zuletzt mehrfach in die Schlagzeilen geraten, am medienwirksamsten wohl durch die Verhandlung um die Legalität des Doppeldiffusors im Frühjahr. Die Kritik der Teams bezog sich darauf, dass Richter Entscheidungsgewalt hatten, die mit der jeweiligen Materie nur bedingt vertraut waren. Also unterbreitete die FOTA den Vorschlag, selbst qualifizierte Richter nominieren zu dürfen.

Diesem Antrag wurde bei einer Sitzung des Berufungsgerichts am 11. Dezember in Monte Carlo stattgegeben. Allerdings legt die FIA größten Wert darauf, dass die Richter weiterhin unabhängig sind und damit nicht in Verbindung zu einem Team, einem nationalen Verband oder auch der FIA stehen dürfen.

Ziel des Berufungsgerichts sei es, mit den Neuerungen "Wissen, Transparenz und öffentliches Vertrauen" zu verbessern.

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