
Europas vielfältige Winterreifenvorschriften | 01.12.2015
Wirre Regeln
In Europa gelten bezüglich der Winterreifenpflicht die unterschiedlichsten Regelungen: von genereller Pflicht bis zur völligen Wahlfreiheit.
Es gibt zwischen Oktober und Ostern nur eine richtige Bereifung des Autos: Winterreifen, zumindest in unseren Breiten. Entsprechende Vorschriften sind jedoch in Europa nicht einheitlich. Vor dem Fahrtantritt ins Ausland lohnt sich daher ein genauer Blick auf die länderspezifische Regelungen.
In Österreich gilt eine situative Winterreifenpflicht zwischen dem 1. November und 15. April des Folgejahres. Sprich: bei winterlichen Verhältnissen darf man nur mit Winterreifen unterwegs sein - und zwar mit mindestens vier Millimetern Profiltiefe.
In Deutschland gilt: Bei winterlichen Straßenverhältnissen darf nicht mit Sommerreifen gefahren werden. Winter- und Ganzjahresreifen sind bis zur Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern gesetzeskonform.
In der Schweiz gelten überraschend entspannte Regeln, doch wer den Verkehr wegen ungeeigneter Bereifung behindert, kann auch dort bestraft werden. Ebenso drohen bei Unfällen auf Sommerreifen Haftungsmaßnahmen.
In Kroatien sind Winterreifen mit vier Millimetern Mindestprofil bei winterlichen Bedingungen vorgeschrieben, außerdem müssen auch Schneeketten an Bord sein.
In Tschechien sind zwischen 1. November und 31. März auf allen Straßen bei winterlichen Verhältnissen Winterreifen vorgeschrieben.
In Slowenien müssen vom 15. November bis zum 15. März Winterreifen mit drei Millimetern Profiltiefe gefahren werden, ersatzweise geht es auch auf Sommerreifen, wenn Schneeketten mitgeführt werden.
In Italien können Winterreifen auf einzelnen Strecken vorgeschrieben sein, vorwiegend in den Alpen. Nur im Aostatal gilt zwischen dem 15. Oktober und 15. April eine fixe Winterreifenpflicht.
Auch in Frankreich und Spanien gibt es keine generelle Winterreifenpflicht, doch können die M+S-Pneus für bestimmte Streckenabschnitte oder bei entsprechenden Witterungsverhältnissen vorgeschrieben werden und erforderlich sein.
Einheitlich besteht in Dänemark, Großbritannien, Irland, Polen, Belgien, Ungarn, Bulgarien, Griechenland und in den Niederlanden keine generelle Winterreifenpflicht. Gleiches gilt für Norwegen, die Slowakei und Rumänien, doch müssen die Reifen stets zum Wetter passen - das spricht dann unbedingt für die Verwendung von Winterreifen bis Mitte April.
Schweden macht wiederum präzise Vorgaben: Von 1. Dezember bis 31. März besteht eine Winterreifenpflicht und eine Mindestprofiltiefe von drei Millimetern ist vorgeschrieben. Die gleiche Anforderung stellt Finnland zwischen dem 1. Dezember und Ende Februar.
Estland erlaubt (!) Winterreifen zwischen dem 15. Oktober und 31. Mai und schreibt sie zwischen dem 1. Dezember und Ende Februar vor - Ganzjahresreifen dürfen immer verwendet werden. Lettland verlangt Winter- bzw. Ganzjahresreifen mit mindestens vier Millimetern Profiltiefe zwischen 1. Dezember und 1. März. Und in Litauen sind zwischen dem 10. November und 1. April Sommerreifen tabu. Um als wintertauglich zu gelten, müssen Winter- und Ganzjahresprofile mindestens drei Millimeter tief sein.