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Auf dem Weg zur Lenkberechtigung: Risikoprävention für Fahranfänger

Sicherer Start

Damit sich die elterliche Sorge in Grenzen hält, werden Anwärter auf den Führerschein mit verschiedenen Maßnahmen begleitet. Wir erläutern sie.

Fotos: fotolia.com © Alexander Raths; fotolia.com © Horst Schmidt

Der Unterhalt eines eigenen Autos mag für viele Jugendliche außerhalb ihrer finanziellen Möglichkeiten liegen, dennoch ist der Führerschein seit ehedem das vielleicht wichtigste Dokument, wenn es um die persönliche Unabhängigkeit geht.

Was jungen Menschen als ihr eigenes Stück Freiheit betrachten, verursacht Eltern oftmals ein flaues Gefühl in der Körpermitte. Damit sich die elterliche Sorge in Grenzen hält, werden Anwärter auf den Führerschein daher möglichst lange mit verschiedenen Maßnahmen begleitet. Die wichtigsten Fragen dazu werden im Folgenden geklärt.

Stichwort Probeführerschein: Für wen gilt er?

Die kurze Antwort darauf lautet: Grundsätzlich für alle. Denn seit der Einführung 1992 ist jeder neue Führerschein für die Fahrzeugklassen A, B, C und D zur Probe ausgestellt. Eine Ausnahme wird dann gemacht, wenn bereits ein Führerschein einer dieser Klassen vorhanden ist und ein weiterer dazu erworben werden soll. Ebenfalls ausgenommen von der Probezeit sind Führerscheine für Fahrzeuge der Klassen AM (Mopeds und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge) sowie F (Zugmaschinen, Motorkarren, Einachszugmaschinen etc.).

Wie lange dauert die Probezeit?

Mit der erstmaligen Erteilung der Lenkberechtigung, also dem Ausstellungsdatum, dauert die Probezeit zwei Jahre. Für diejenigen, die sich im Rahmen der L17-Ausbildung schon vor ihrem 18. Lebensjahr einen Führerschein erworben haben, ist ein Ende der Probezeit mit der Vollendung des 20. Lebensjahres verbunden – sie ist dementsprechend länger.
Schwere Verstöße beim Fahren während der Probezeit können diese ebenfalls verlängern, nämlich um ein weiteres Jahr. Eine derartige Verlängerung wird in den Führerschein eingetragen, ein weiterer Verstoß nach schon drei vorherigen Probezeitverlängerungen hat den Entzug der Lenkberechtigung zur Folge.

Was wird als schwerer Verstoß gewertet?

Folgende Verstöße im Straßenverkehr werden mit einer Verlängerung der Probezeit und einer Nachschulung geahndet:
+ ein Blutalkoholgehalt von mehr als 0,1 Promille bzw. ein Alkoholgehalt der Atemluft von 0,05 mg/l. Es ist selbstverständlich ebenso nicht erlaubt, während der Fahrt, einschließlich Fahrtunterbrechungen, Alkohol zu sich zu nehmen.
+ das Überschreiten der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit mehr als 20 km/h im Ortsgebiet bzw. mehr 40 km/h auf Freilandstraßen
+ Fahrerflucht nach einem Verkehrsunfall
+ das Fahren gegen die zulässige Fahrtrichtung in Einbahnstraßen
+ das Überholen unter gefährlichen Umständen. Dazu zählen Gefährdungen oder Behinderungen entgegenkommender oder überholter Fahrzeuge durch Nichteinhaltung von Überholsichtweite, dem seitlichen Sicherheitsabstand oder dem sicheren Abstand nach dem Wiedereinscheren sowie das Überholen auf ungeregelten Schutzwegen und Radfahrerüberfahrten.
+ das Nichtbefolgen der Verkehrszeichen „Überholen verboten“ oder „Überholen für LKW verboten“
+ das Missachten des Vorrangs
+ das Nichtbefolgen des Armzeichens „Halt“, des Rotgelblichtes bzw. des Rotlichtes an einer geregelten Kreuzung
+ Geisterfahrten
+ fahrlässige Tötung, fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen und fahrlässige Körperverletzung beim Lenken eines Kraftfahrzeugs

Was ist unter einer Nachschulung zu verstehen?

Dabei handelt es sich um einen verkehrspsychologischen Kurs, der von den entsprechenden Institutionen wie etwa dem Kuratorium für Verkehrssicherheit durchgeführt werden. Dabei werden die Ursachen für die Anordnung der Nachschulung erörtert, ebenso das Verhältnis von Fehlverhalten und persönlichen Einstellungen und Möglichkeiten zur Beseitigung aufgezeigt. Darüber hinaus können Wissenslücken geschlossen und falsche Fahrgewohnheiten korrigiert werden.

In welchem zeitlichen und finanziellen Rahmen bewegen sich die Nachschulungen?

Das ist abhängig von der Art des Verstoßes sowie von eventuell bereits vorher anberaumten Nachschulungen. Dauer und Umfang sind danach wie folgt gestaffelt:

Die Kurseinheiten haben eine Länge von rund 50 Minuten. Die gesetzlich festgelegten Preise liegen bei 495 Euro für die oben genannten Kurse. Eine zweite Nachschulung innerhalb von fünf Jahren schlägt mit fast 600 Euro noch einmal deutlich teurer zu Buche.

Wird der Anordnung zur Nachschulung im Übrigen nicht während der festgesetzten Frist von vier Monaten nachgekommen wird, wird die Lenkberechtigung solange eingezogen, bis das Versäumnis nachgeholt wird. Alkoholauffällige Lenker müssen zudem mit einem unangekündigten Alkoholtest vor einer der Sitzungen rechnen – liegt der Blutalkoholwert dann über 0,1 Promille erhält der Teilnehmer keine Kursbesuchsbestätigung.

Stichwort Vorgezogene Lenkerlaubnis L17: Was ist notwendig für die Inanspruchnahme des L17-Ausbildungssystems?

In vielerlei Hinsicht ist das Verfahren für die Vorgezogene Lenkerlaubnis zum Führen eines PKW mit 17 Jahren dem ‚regulären‘ Führerscheinerwerb ab 18 Jahren ganz ähnlich. Denn die Grundausbildung findet ebenfalls in einer Fahrschule statt. Der Umfang liegt bei 32 Theorieeinheiten à 100 Minuten sowie zwölf Praxiseinheiten à 50 Minuten.

Unterschiede gibt es bei den übrigen Voraussetzungen eines L17-Führerscheinantrags: Die antragsstellende Person muss mindestens 15,5 Jahre alt sein und ein bis zwei Begleitpersonen benennen, die die Ausbildungsfahrten übernehmen. Falls eine dieser Begleitpersonen nicht erziehungsberechtigt ist, ist eine zusätzliche schriftliche Zustimmung erforderlich.

Was muss bei der Beantragung der Ausbildungsfahrten beachtet werden?

Bei der Antragstellung für die privaten Ausbildungsfahrten muss die theoretische und praktische Grundschulung nachgewiesen werden. Anträge von Minderjährigen erfordern zudem die Zustimmung der Erziehungsberechtigten, sofern diese nicht als Begleitpersonen eingetragen sind.

Für die Begleitpersonen gelten dabei folgende Vorgaben:
+ Sie müssen seit mindestens sieben Jahren im Besitz einer Klasse B-Lenkberechtigung sein, sowie in den drei unmittelbar vor der Antragstellung liegenden Jahren Fahrpraxis gesammelt haben.
+ Im selben Zeitraum dürfen sie keine Bestrafungen wegen eines Entzugsdelikts und keine Vormerkungen erhalten haben.
+ Weitere Voraussetzungen sind darüber hinaus ein besonderes Naheverhältnis zum Bewerber sowie die unentgeltliche Tätigkeit als Begleitperson.

Welchen Umfang haben die Ausbildungsfahrten?

Im Rahmen der praktischen Hauptschulung, sprich der Ausbildungsfahrten, müssen mindestens 3.000 Kilometer absolviert werden. Über alle Fahrten ist wahrheitsgemäß ein Protokoll anzufertigen, das vom Bewerber und der Begleitperson unterschrieben werden muss. Vorgesehen sind außerdem verpflichtende Schulungen in der Fahrschule: Nach jeweils 1.000 Kilometern müssen Bewerber und Begleitperson an einer Ausbildungsfahrt sowie einem Gespräch mit dem Fahrlehrer.

Nach mindestens 3.000 Kilometern steht die Perfektionsschulung an, die aus einem theoretischen Teil mit sechs Unterrichtseinheiten à 50 Minuten sowie einem praktischen Teil mit drei Unterrichtseinheiten besteht. Hat der Bewerber diesen Ausbildungsteil bestanden und das notwendige Alter erreicht, kann er auch ohne Begleitung einen PKW führen.

Darin unterscheidet sich die L17-Ausbildung vom deutschen Modell „Begleitetes Fahren“, bei dem auch nach erfolgreichem Absolvieren der notwendigen Prüfungen eine Begleitperson mitfahren muss. Die erhaltene Prüfungsbescheinigung kann erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres gegen den richtigen Führerschein eingetauscht werden. Immerhin wird die Bescheinigung in Österreich – und auch nur hier – anerkannt.

Gibt es besondere Vorgaben für die Ausbildungsfahrten?

Einschränkende Vorgaben gibt es lediglich bezüglich der Alkoholgrenzen und der Örtlichkeiten. Bei ersteren gilt ein Wert von 0,1 Promille statt der sonst üblichen 0,5 Promille und zwar für Bewerber wie auch Begleitperson. Für den zweiten Punkt ist zu beachten, dass nur Straßen des österreichischen Inlandes für Ausbildungsfahrten in Frage kommen.

In puncto Personenbeförderung gibt es keine besonderen Regelungen. Es muss nur die Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs eingehalten werden und die Begleitperson neben dem Bewerber sitzen. Auch das Ziehen von Anhängern ist bei Ausbildungsfahrten zulässig.

Gibt es besondere Vorgaben für die Zeit nach der bestandenen Prüfung?

Abgesehen von der Gültigkeit der schon beschriebenen Probezeit gibt es die eigentlich nicht, außer die Prüfung wurde mit einem Automatik-Fahrzeug absolviert. In diesem Fall gilt der Führerschein auch wirklich nur für Fahrzeuge mit Automatikgetriebe. Alle sonstigen Einschränkungen wie besondere Geschwindigkeitslimits oder das sichtbare Anbringen einer L17-Tafel am Auto sind seit dem Jahr 2002 außer Kraft.

Einschränkungen bestehen allerdings bei der Gültigkeit im Ausland: In Deutschland, Großbritannien, Irland und Dänemark wird der L17-Führerschein unter der Voraussetzung anerkannt, dass der Inhaber der Lenkberechtigung dort nicht ansässig ist. Im übrigen Ausland der vorgezogene Führerschein keine Gültigkeit.

Stichwort Gefahrenvermeidung: Mehrphasenausbildung und „CLOSE TO“: Was bedeutet die Mehrphasenausbildung für Fahranfänger?

In erster Linie ist sie ein Hilfsmittel, das Fahranfänger auch nach dem Erwerb der Lenkberechtigung begleitet. Das Ziel ist dabei eine Senkung der Unfälle mit einer Beteiligung der 18- bis 20jährigen. Im ersten Jahr nach dem Erhalt der Fahrerlaubnis gilt es daher, einige Fortbildungen zu absolvieren. Dazu gehören:

+ eine Feedbackfahrt im Straßenverkehr (2. bis 3. Monat nach Führerscheinerwerb)
+ ein Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch (3. bis 9. Monat nach Führerscheinerwerb)
+ eine zweite Feedbackfahrt (6. bis 12. Monat nach Führerscheinerwerb)

Bei den Fahrten geht es tatsächlich hauptsächlich um ein professionelles Feedback unter besonderer Beachtung des Blickverhaltens und der defensiven Fahrweise. Das Fahrsicherheitstraining umfasst eine theoretische Einheit und fünf Einheiten praktisches Training mit dem Ziel der Sensibilisierung für eine Gefahrenvermeidung. Das Gruppengespräch ist inhaltlich zweigeteilt und befasst sich mit allgemeinen Risikofaktoren sowie einer individuellen Risikobetrachtung.

Welche Konsequenzen hat die Nichtteilnahme?

Zunächst nur eine Erinnerung durch das zentrale Führerscheinregister, das zugleich eine Nachfrist setzt. Sollten die notwendigen Maßnahmen danach immer noch nicht absolviert worden sein, folgt eine Verlängerung der Probezeit und als letzter Schritt der Entzug der Lenkberechtigung. Durchfallen können Fahranfänger hingegen nicht – die zweite Ausbildungsphase sieht keinerlei Prüfungen vor.

Was ist „CLOSE TO“?

Hinter „CLOSE TO“ steckt ein EU-Projekt zur Risikoprävention, in dem Gleichaltrige voneinander lernen sollen. Junge Unfallverursacher zwischen 17 und 28 Jahren sollen in Fahrschulen ihre Unfälle und die Konsequenzen rechtlicher, wirtschaftlicher und sozialer Art schildern.

Die Prävention greift in diesem Projekt auf zwei Ebenen: Zum einen werden Fahranfänger über mögliche Risiken aufgeklärt, zum anderen bietet ein achtstündiger Unfallrisikopräventionskurs den Unfallverursachern die Möglichkeit zur Aufarbeitung und Reflexion. Auf diese Weise wird ein Resozialisierungsprozess angestrebt, genauso wie eine nachhaltige Änderung der Verhaltensweisen im Straßenverkehr.

Tatsächlich lohnt sich das defensive Fahren nicht nur für die landesweiten Unfallstatistiken, sondern auch hinsichtlich der daran geknüpften finanziellen Perspektiven: Da Kfz-Versicherungen gerade für Fahranfänger normalerweise recht teuer ausfallen, kann sich hier das „Pay-as-you-Drive“-Modell mildernd auswirken. Damit können die Fahrgewohnheiten überwacht und direkt an die Versicherungen übermittelt werden. Wer vorsichtig fährt – also ohne hohe Geschwindigkeiten oder scharfes Bremsen beispielsweise – kann entsprechend seine Versicherungsprämie senken. Und nebenbei die Risiken für sich und seine Mitfahrer minimieren.

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