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Die Rettungsgasse - Info total

Lebensretter

Ab 01.01.2012 muss in Österreich auf Autobahnen und Schnellstraßen im Falle eines Staus eine Rettungsgasse gebildet werden, hier finden Sie alle Infos dazu!

Die Rettungsgasse ist momentan bei den Autofahrern in aller Munde. Bis zum offiziellen Startschuss der Verordnung am 01.01.2012 dauert es zwar noch, bei Staus beginnen einige Autofahrer aber fälschlicherweise bereits jetzt, auf Autobahnen und Schnellstraßen eine Rettungsgasse zu bilden.

Viele Verkehrsteilnehmer sind nach wie vor unsicher, wie sie ab dem 1. Jänner reagieren sollen. In der Theorie ist das Bilden der Rettungsgasse einfach. Kommt es zu einem Stau – unabhängig wo der Grund dafür liegt – müssen die auf der linken Fahrspur befindlichen Autofahrer soweit wie möglich nach links ausweichen. Jene Autos auf der rechten Spur nach rechts auf den Pannenstreifen. Hat die Autobahn mehr als zwei Spuren, so gilt das gleiche Prinzip.

Die Autos auf der linken Fahrspur weichen nach links aus, alle anderen parallel zueinander nach rechts bis auf den Pannenstreifen. Dafür wurde auch die bis Ende des Jahres geltende Gesetzeslage geändert, ab 01.01.2012 ist in diesem Fall auch das langsame Befahren des Pannenstreifens erlaubt.

Halten sich alle Autofahrer an die neue Vorschrift, ergibt sich eine breite Rettungsgasse, die es den Einsatzkräften ermöglicht, schneller am Unfallort zu sein als auf dem schmäleren und öfter durch rücksichtslose Autofahrer oder liegengebliebene Fahrzeuge blockierten Pannenstreifen. Laut ASFINAG beträgt der Zeitvorteil bis zu vier Minuten.

Das folgende Video zeigt, wie die Bildung einer Rettungsgasse funktioniert.



Nochmals zusammengefasst die wichtigsten Fragen zur Rettungsgasse

Was ist die Rettungsgasse?

Die Rettungsgasse ist eine freibleibende Fahrgasse zwischen den einzelnen Fahrstreifen einer Autobahn oder einer Schnellstraße bzw. Autostraße, die bei Staubildung vorausschauend gebildet werden muss.

Wann gilt die Rettungsgasse?

Ab 1. Jänner 2012 müssen alle Verkehrsteilnehmer wie Pkws, Motorräder, Lkws oder Busse vorausschauend die Rettungsgasse bei Staubildung oder stockendem Verkehr bilden.

Wo gilt die Rettungsgasse?

Auf allen Autobahnen und Schnellstraßen bzw. Autostraßen in Österreich, egal ob zwei-, drei- oder vierspurig: also dort, wo eine Vignette benötigt wird. Damit gilt in Österreich das gleiche Prinzip wie in Deutschland, Tschechien, der Schweiz und Slowenien.

Wann ist die Rettungsgasse zu bilden?

Die Rettungsgasse muss bei Staubildung oder stockendem Verkehr vorausschauend und umgehend gebildet werden – auch wenn weit und breit noch kein Einsatzfahrzeug in Sicht ist. Wird die Rettungsgasse erst bei Herannahen eines Einsatzfahrzeuges gebildet, kosten die Ausweichmanöver wertvolle Zeit, die im Ernstfall entscheidend sein kann.

Die Ursache der Verkehrsbehinderung spielt dabei keine Rolle – bei Staubildung muss die Rettungsgasse IMMER gebildet werden. Rettungsfahrzeuge müssen einen Stau auch dann schnell und ungehindert passieren können, wenn sie zu einem anderen Einsatzort müssen oder mit einem Notfallspatienten auf dem Weg ins Krankenhaus sind.

Wer darf die Rettungsgasse benutzen?

Die Rettungsgasse darf ausnahmslos von Feuerwehr, Polizei und Rettung sowie von Straßen- und Pannendiensten befahren werden. Zivile Sanitäter dürfen die Rettungsgasse nur im Einsatzfahrzeug befahren. Die missbräuchliche Benützung der Rettungsgasse bzw. die Behinderung eines Einsatzfahrzeuges ist mit einer Geldstrafe von 72 bis 2.180 Euro belegt.

Nur im äußersten medizinischen Notfall – zum Beispiel, wenn ein Mitfahrender einen Herzinfarkt erleidet – darf die Rettungsgasse auch von privaten Fahrzeugen befahren werden. Ein notwendiger Spurwechsel und ein damit verbundenes Queren der Rettungsgasse ist nur dann erlaubt, wenn man sich auf der anderen Seite sicher wieder einordnen kann. Vorsicht vor herannahenden Einsatzfahrzeugen!

Darf der Pannenstreifen benützt werden?

Ja, unbedingt. Für die Bildung der Rettungsgasse ist der Pannenstreifen zu befahren. Das Befahren des Pannenstreifens ist aber nur für die Rettungsgasse erlaubt!

Was ist zu tun, wenn die Straßenbreite nicht ausreicht, um eine Rettungsgasse zu bilden?

Der Großteil der Autobahnen und Schnellstraßen ist ausreichend breit, um eine Rettungsgasse zu bilden – der Pannenstreifen soll dabei mitbenützt werden. In Ausnahmefällen, wenn die Bildung einer Rettungsgasse gar nicht möglich ist (z. B. Engstellen in Tunneln oder im Baustellenbereich) gilt wie bisher: Feuerwehr, Rettung und Polizei ist so schnell und gut wie möglich Platz zu machen!

ACHTUNG: Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sind auch dann zur Bildung einer Rettungsgasse verpflichtet, wenn vorausfahrende Fahrzeuge noch keine Rettungsgasse gebildet haben

Motorräder dürfen bisher am Stau vorbeifahren. Dürfen sie auch die Rettungsgasse benützen?

Nein. Auch Motorräder müssen die Rettungsgasse bilden und dürfen sie keinesfalls befahren.

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