
Deutsches Gerichtsurteil pro Gigaliner | 30.05.2014
Freie Fahrt für Riesen
Trotz heftiger politischer Gegenwehr bestätigte das Deutsche Bundesverfassungsgericht den Feldversuch mit den 25 Meter langen "Gigalinern"
mid/shw
Gute Nachricht für alle Lang-Lkw. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat den Feldversuch mit den Gigalinern als mit dem Grundgesetz vereinbar anerkannt. In Deutschland läuft in sechs Bundesländern bis Ende 2016 ein fünfjähriger Feldversuch mit den Lkw. Nun ist klar, dass der Versuch auch tatsächlich bis 2016 weitergeführt werden kann.
Tendenziell wird der Gigaliner in der Öffentlichkeit skeptisch betrachtet. So befürchten viele Autofahrer, durch den Verkehr der bis zu 25,25 Meter langen Lkw mit 44 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht mehr Unfälle, Staus und noch schlechtere Straßen als bislang.
Dabei schont der Gigaliner - volle Auslastung vorausgesetzt - grundsätzlich die Umwelt: Zwei davon fassen soviel Ladegut wie drei herkömmliche Lkw, benötigen aber weniger Sprit und sorgen für weniger Reifenabrieb.