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Neue Assistenzsysteme sind jetzt Pflicht
Renault

Neun Helfer ab sofort bei Neuwagen obligat

Antiblockiersystem (ABS) und Elektronisches Stabilitätsprogramm (ESP) bekommen ab der Jahresmitte 2022 weitere Gesellschaft: Acht zusätzliche elektronische Helfer müssen dann in allen neuentwickelten Autos verpflichtend eingebaut werden. Und zwei Jahre später dürfen dann auch keine Neuwagen mehr ohne diese Systeme zugelassen werden.

Ab 6. Juli 2022 müssen bei neu typisierten Autos und ab 2024 für alle Neuwagen folgende neun Fahrassistenzsysteme (FAS), englisch Advanced Driver Assistance Systems - (ADAS), vorhanden sein.

Ein Überblick über die Systeme und ihre Funktionen

  • Notbremsassistenzsystem
    • kann automatisch Notbremsungen auslösen. Im ersten Schritt ab 2022/2024 muss das System nur Hindernisse und fahrende Fahrzeuge erkennen. In folgenden Stufen auch Radfahrer und Fußgänger.
  • Notfall-Spurhalteassistenten
    • Steigerung des "Spurverlassenswarners"; warnt nicht nur, sondern korrigiert eigenständig mittels Lenkbefehl die Fahrtrichtung um ein Verlassen der Spur oder Straße zu verhindern.
  • Intelligenter Geschwindigkeitsassistent
    • System erkennt durch Kameras und/oder Navi-Daten die aktuell erlaubte Maximalgeschwindigkeit und zeigt diese entweder an, oder stellt sie im Tempomaten automatisch ein. Keiner der beiden Ansätze ist explizit vorgeschrieben
  • Müdigkeitsassistent
    • Durch Analyse der Augenbewegungen und Lenkbewegungen wird die Müdigkeit des Fahrers analysiert und eine Warnung ausgegeben, wenn seine Wachsamkeit nachlässt.
  • Warnsystem bei nachlassender Konzentration
    • eng verwandt mit dem vorigen Punkt. Es soll analysiert und ausgewertet werden, ob der Fahrer der Straße seine volle Aufmerksamkeit widmet, oder etwa am Handy Nachrichten schreibt und dergleichen.
  • Notbremslicht
    • Bei einer Notbremsung - analysiert durch den ABS-Sensor oder andere Merkmale - wird dieser Umstand durch schnell pulsierende Bremslichter oder Blinker auch der Umwelt mitgeteilt.
  • Rückfahrassistent
    • Parkpiepserl und/oder Kameras, wie man sie heute schon oft als Extra kennt werden verpflichtend.
  • Ereignisbezogene Datenaufzeichnung
    • das System soll unfallbezogene Parameter und anderen Informationen vor, während und nach einem Unfall sammeln; zur Unfallforschung. Die Daten dürfen keine Schlüsse auf das Fahrzeug, den Halter oder den Lenker zulassen.
  • Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre
    • hiermit wird erst einmal nur der Verbau einer standardisierten Schnittstelle vorgeschrieben, über die eine Nachrüstung einer tatsächlichen, alkoholempfindlichen Wegfahrsperre möglich wird. Nicht die Wegfahrsperre selbst.

Natürlich können einige dieser Systeme aber auch dann immer noch durch den Fahrer deaktiviert werden. Vorgeschrieben ist nur das Vorhandensein. Nicht aber, dass sie immer aktiv sind.

Der ÖAMTC führte dazu passend im April eine Umfrage unter 860 Mitgliedern durch. Die Mehrheit der Befragten (55 Prozent) zeigt sich an Fahrassistenzsystemen und automatisiertem Fahren "sehr" oder "eher interessiert". Die wichtigsten Informationsquellen sind Internet (55 Prozent), Autosendungen im Fernsehen (47 Prozent), Fachzeitschriften (38 Prozent) und persönliche Gespräche (29 Prozent). 84 Prozent geben an, dass ihr Fahrzeug über ein Assistenzsystem verfügt. Zu den häufigsten gehören Rückfahrkameras (70 Prozent), Tempomat (63 Prozent) und intelligente Lichtsysteme (46 Prozent). Die Mehrheit der Befragten (64 Prozent) sagt, sie kennt alle Signale ihres Fahrzeugs. Ein Drittel gibt an, die Symbole/Hinweiszeichen im eigenen Auto nur teilweise zu kennen.

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