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Auch im Stau keine Ausnahme

Im Stadtverkehr ist es häufig zu beobachten: Auf dem Fahrstreifen neben der freien Busspur stockt der Verkehr, und plötzlich schert ein Lenker auf die Busspur aus um rasch dem Stau zu entkommen.

(Quelle ARBÖ)

Eine Streckenwahl, die zwar vielleicht Zeit spart, aber trotzdem teuer werden kann, betonen die ARBÖ-Verkehrsjuristen. "Die Busspur, die durch entsprechende Hinweistafeln und Bodenmarkierung angezeigt ist, darf grundsätzlich nur von Bussen, Taxis , Krankentransporten und bei Arbeitsfahrten auch von Fahrzeugen des Straßendienstes und der Müllabfuhr befahren werden", erklärt Verkehrsjuristin Mag. Renate Göppert.

Darüber hinaus dürfen Fahrzeuge eines Taxiunternehmens auf einer Busspur halten um etwa Fahrgäste aussteigen zu lassen. Mag. Göppert dazu: "Die Busspur darf von einem PKW-Lenker natürlich nicht zum Halten oder Parken verwendet werden."

Bei einem Verkehrsunfall muss ein Autofahrer, der eine Busspur rechtswidrig benutzt, damit rechnen das Allein- oder ein Mitverschulden angelastet zu bekommen. "Beispielsweise wurde von einem gleichteiligen Verschulden bei rechtswidriger Benutzung der Busspur und darauffolgender Kollision mit einem entgegenkommenden linksabbiegenden Pkw, der wegen der stehenden Kolonne keine ausreichende Sicht auf die Busspur hatte, ausgegangen," so Mag. Göppert abschließend.

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