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Neue Überprüfungsabstände

Wer einen Pkw oder Kombi besitzt, muss aufgrund einer Neuregelung im Verwaltungsreformgesetz ab 20. April 2002 nicht mehr jedes Jahr zum "Pickerl".

(Quelle & Foto: ÖAMTC)

Nach der Erstzulassung eines Neuwagens sind drei Jahre Zeit für den nächsten Pickerl-Termin, nach der ersten Begutachtung zwei weitere Jahre. Dann folgt der gewohnte Jahresrhythmus.

Fahrzeuge, die seit ihrer Erstzulassung noch nie oder erst einmal überprüft wurden, können bei den Prüfstellen ein Tauschpickerl bekommen. Dieses kostet beim ÖAMTC für Mitglieder € 1,45, für Nicht-Mitglieder € 6,45.

Drei Jahre alte Fahrzeuge werden auf jeden Fall überprüft, bekommen aber ein Pickerl bis zum 5. „Geburtstag“. Im vierten Jahr fällt dann wieder ein Pickerltermin aus. Daher können auch alle, die bisher schon drei Mal überprüft wurden, ebenfalls ein Tauschpickerl mit Folgetermin zum 5. Geburtstag abholen.

Zur Besorgung des Tauschpickerls sollte höchstens bis zum Ablauf der unverändert geltenden Toleranzfrist von vier Monaten ab dem Lochungsmonat zugewartet werden.

Achtung! Diese neue Regelung gilt nur für PKW und Kombi (Klasse M1). Für Motorräder gilt weiterhin die jährliche Überprüfung!

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