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Tipps zur Reise ins winterliche Ausland

Hier erfahren Sie, was es bei einer Winterreise ins Ausland zu beachten gilt, von den Spikebestimmungen bis zu verschiedenen Vignetten.

Im Winter gelten in zahlreichen Ländern Europas spezielle Verkehrsbestimmungen, wie Licht am Tag oder Beschränkungen und Verbote für Spikefahrzeuge. Wer über Weihnachtenoder Neujahr mit dem Auto ins benachbarte Ausland fährt, sollte die wichtigsten Vorschriften kennen.

Spikebestimmungen im Ausland

"Vorher informieren heißt es, wenn man mit Spikes ins benachbarte Ausland fahren will", warnt ÖAMTC-Experte Rüdiger Scharnagl. Generell verboten sind die "Genagelten" in Tschechien, Ungarn, Slowenien und der Slowakei. In Deutschland sind Spikereifen nur im grenznahen Gebiet erlaubt. So dürfen Spikefahrer zwar die Strecke über das kleine deutsche Eck (Verbindung Bad Reichenhall-Lofer) benützen, die Autobahnverbindung Salzburg-Inntaldreieck-Kufstein ist für sie hingegen verboten.

In der Schweiz darf man mit Spikes mit Tempo 80 auf Freilandstraßen unterwegs sein, auf der Autobahn hingegen gilt Fahrverbot. Ausnahmen sind der San Bernardino Tunnel und der St. Gotthard Tunnel. Keine Einschränkungen für Spikefahrzeuge gibt es in Italien. "Im Aostatal gilt übrigens Winterreifenpflicht oder es müssen Schneeketten im Auto mitgeführt werden", macht Scharnagl aufmerksam.

Winterreifen und Schneeketten

Auch bei Autoreisen in Wintersportgebiete im Ausland sollten Winterreifen eine Selbstverständlichkeit sein und die Schneeketten im Kofferraum bereit liegen. Gerade in den Bergen kann ein Schlechtwetter-Einbruch die Straßen innerhalb von Minuten in Tiefschnee-Pisten verwandeln.

"Die Winterreifenpflicht wird in den europäischen Ländern ist recht unterschiedlich gehandhabt", so der ÖAMTC-Touristiker. In Deutschland und der Schweiz etwa sind Winterreifen zwar nicht vorgeschrieben, aber generell empfohlen. In Italien ist die vorübergehende Anordnung von Winterreifen abhängig von der Wetterlage.

Licht am Tag im Winter

"Licht am Tag" ist in Tschechien und in der Slowakei in der kalten Jahreszeit obligat, in Slowenien sogar das ganze Jahr über. In Ungarn muss man das Licht auf Außerort-Straßen eingeschaltet haben, in Italien gilt die Lichtpflicht auf Autobahnen und Schnellstraßen.

Vignettenpflicht

Wer den Weihnachtsurlaub in der Schweiz, in Tschechien, Ungarn oder in der Slowakei verbringt, sollte nicht aufs Vignettenkleben
vergessen. Die Schweizer Jahresvignette ist gültig für den Zeitraum von 1. Dezember 2002 bis 31. Jänner 2004. Kurzzeitvignetten gibt es keine. Mit dem "alten" Autobahnpickerl 2002 darf man noch bis 31. Jänner 2003 fahren.

In Ungarn gibt es für Pkw-Lenker die Jahresvignette (gültig von 1. Jänner 2003 bis 10. Jänner 2004) sowie Monats- und Wochenvignetten. Wer noch eine Jahresvignette 2002 hat,
darf damit bis zum 10. Jänner des nächsten Jahres fahren.

Für Tschechien hat man die Wahl zwischen Jahresvignette (gültig von 1. Dezember 2002 bis 31. Jänner 2004) und Monatsvignette. Für einen Kurzbesuch kommt man mit der 10-Tages-Vignette aus.

Auch wer in die Slowakei reist, muss sich eine Vignette kaufen. Entweder eine Jahresvignette (gültig von 1. Jänner 2003 bis 31. Jänner 2004) eine 15-Tage-Vignette oder - für einen Kurzbesuch - die Eintagesvignette. In diesen beiden Ländern ist die alte 2002-Jahresvignette noch bis 31. Jänner 2003 gültig.

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