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Autoimporteure: Höhere NoVA ab September

Rückrechnungs-Murks

Der Neuwagenkauf wird in Österreich ab 1. September teurer. Allerdings steigen nicht die Pkw-Preise, sondern die NoVA (Normverbrauchsabgabe).

Hintergrund für das Steigen der Pkw-Preise aufgrund der höheren NoVA ist der Verbrauchstest WLTP, der ab September 2018 für alle neuzugelassenen Pkw gilt.

„Die NoVA steigt fast durchwegs um mehrere Prozentpunkte – der Neuwagenkauf kann dadurch deutlich teurer werden. Obwohl wir diese Problematik seit Monaten mit den betreffenden Ministerien besprechen, ist es bis dato nicht gelungen, bereits ab September zu einer aufkommensneutralen Lösung zu gelangen“, so Günther Kerle (Bild oben), Sprecher der österreichischen Automobilimporteure. Dies liege auch daran, dass viele Details zum neuen Messzyklus und insbesondere zur Rückrechnung erst spät kommuniziert wurden.

Realitätsnähere Verbrauchsangaben durch WLTP

Ab 1. September 2018 werden die Verbrauchswerte aller neuzugelassenen Pkw anhand eines neuen Prüfverfahrens ermittelt. WLTP löst dann den alten Fahrzyklus NEFZ ab und soll realitätsnähere Verbrauchsangaben liefern. „Das bedeutet, dass die Verbrauchsangaben inkl. CO2-Werte ab September deutlich höher ausfallen, ohne dass sich beim tatsächlichen Verbrauch etwas ändert, sondern rein aufgrund der neuen Mess-Parameter“, so Kerle.

Besonders heikel: Im Unterschied zu anderen EU-Ländern basiert in Österreich die NoVA auf diesen offiziellen Angaben. „Wir haben diese Problematik bereits früh erkannt und eine Zusage des BMF erhalten, wonach die NoVA sowie die Sachbezugs-Grenze zumindest bis Ende 2019 noch auf Basis der „alten“ NEFZ-Werte berechnet wird. Jedoch wird ab 1. September 2018 nur noch nach dem WLTP-Zyklus gemessen und die Rückrechnung auf NEFZ-Werte erfolgt mit einem von der Europäischen Kommission generierten Tool (CO2MPAS). Diese errechneten NEFZ-Werte werden NEFZ-korreliert bzw. NEFZ 2.0 genannt.

Leider führt diese Rückrechnung großteils zu höheren Werten und damit zu NoVA-Erhöhungen von bis zu sieben (!) Prozentpunkten. Dafür gibt es zwei Gründe:

1. Die neuen Testbedingungen gemäß WLTP stellen wesentlich strengere Anforderungen an das Fahrzeug und lassen geringere Testtoleranzen zu (z.B. bei Temperaturen, Rollwiderstand,…). Einige legale Tricksereien fallen seither weg. Allerdings darf die Klimaanlage unrealistischerweise immer noch abgedreht bleiben.

2. (und viel entscheidender): Bei NEFZ wurde immer nur die Basisausstattung gemessen, bei WLTP hingegen die exakte Ausstattung des jeweiligen Fahrzeuges. Bei der Rückrechnung wird also vom Mehr-Verbrauch aufgrund der tatsächlichen Ausstattung ausgegangen und nicht, wie früher, von der Basisausstattung.

Fakt ist, dass in Österreich hochwertige Ausstattungen sehr beliebt sind, diese sich aber auf den Roll- und Luftwiderstand (Breitreifen), vor allem aber aufs Gewicht niederschlagen. Einige Beispiele: Allradantrieb wiegt gut 100 Kilogramm, ein Glas-Panoramadach 30-40 kg, eine Anhängekupplung 20 kg oder mehr, ein Automatikgetriebe ebenfalls 20 kg. Und die schönen, großen Räder bringen nicht nur mehr Rollwiderstand, sie drücken auch ordentlich auf die Waage: 19 statt 16 Zoll etwa mit rund 20 Zusatz-Kilos. All das macht sich ab nun nicht nur im realen Verbrauch auf der Straße bemerkbar, sondern auch im gemessenen Normverbrauch und damit in der NoVA.

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