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Auf funktionierende Kfz-Beleuchtung achten
ÖAMTC/APA-Fotoservice/Hörmandinger

ÖAMTC rät: Abblendlicht besser eingeschaltet lassen

Defekte oder falsch eingestellte Lichter gelten als Unfallursache und schwerer Mangel bei "Pickerl"-Überprüfung gleichermaßen.

Der Berufsverkehr findet in den kommenden Monaten verstärkt bei Dämmerung bzw. Dunkelheit statt. Und auch tagsüber können Niederschlag oder Nebel die Sicht trüben. Wenn Dunkelheit, Nebelschwaden und Schneegestöber die Sicht einschränken, ist eine funktionierende Lichtanlage am Fahrzeug unverzichtbar. Denn die Beleuchtung eines Autos erfüllt gleich mehrere wichtige Aufgaben: Die Lichter an der Fahrzeugfront dienen dazu, die Straße gleichmäßig auszuleuchten, ohne dabei Entgegenkommende zu blenden. Die roten Rücklichter sichern das Fahrzeug von hinten ab. Funktionierende Blinker sind wichtig, um anderen Verkehrsteilnehmern Abbiegevorgänge zu signalisieren.

Doch Achtung: "Viele Lenker haben kein automatisches Abblendlicht und sind bei schlechten Sichtverhältnissen nur mit Tagfahrlicht unterwegs – ohne es zu merken, sind sie dann hinten unbeleuchtet unterwegs", warnt ÖAMTC-Techniker Steffan Kerbl. "Das birgt eine hohe Unfallgefahr." Der Experte des Mobilitätsclubs erinnert daher daran, das Abblendlicht bei schlechter Sicht manuell einzuschalten. "Im Zweifelsfall lieber das Abblendlicht eingeschaltet lassen – das ist in dieser Jahreszeit sicherer", sagt Kerbl.

Wer ohne Abblendlicht unterwegs ist, riskiert nicht nur die Sicherheit von sich und anderen, sondern muss auch mit einer behördlichen Strafe rechnen. Geschieht aufgrund der falschen Beleuchtung ein Unfall, droht dem Lenker nicht nur eine Verwaltungsstrafe, sondern er muss auch den Schaden selbst bezahlen.

Auch Blendung kann besonders in der dunklen Jahreszeit häufig zum Unfallrisiko werden. "Eine Ursache dafür sind falsch eingestellte Scheinwerfer. Doch genau diese werden von Lenkern teils stiefmütterlich behandelt", weiß der ÖAMTC-Techniker. "In den meisten Fällen kann man Blendung vermeiden: Eine korrekte Grundeinstellung der Scheinwerfer ist dabei besonders wichtig. Auch ein zeitiges Abblenden bei Gegenverkehr sowie die regelmäßige Kontrolle und Anpassung der Lichteinstellung ist wichtig." Sowohl defekte als auch falsch eingestellte Scheinwerfer gelten im Rahmen einer §57a-Überprüfung als schwerer Mangel – d. h. ein "Pickerl" wird nicht ausgestellt, sofern der Mangel nicht umgehend behoben wird.

Klassische Halogen-Scheinwerfer verlieren hingegen mit der Zeit an "Stärke". "Gefährlich ist, dass man die kontinuierliche Verschlechterung der Lichtstärke kaum merkt", warnt Kerbl. "Wer nachlassende Lichtstärke feststellt, sollte gleich beide Scheinwerferlampen austauschen." Denn eine Prüfung ist aufwendig und kostspielig: Die Lampe müsste aus der Fassung genommen und auf Trübung des Glaskolbens untersucht werden – dazu sind teure Messgeräte nötig. LED-Leuchtmittel leuchten hingegen immer gleich hell und sind ihren Pendants, den Halogen- oder Glühlampen, in Bezug auf Lebensdauer und Lichtqualität überlegen. Für noch nicht serienmäßig mit LED ausgestattete Fahrzeuge gibt es in Österreich inzwischen eine neue und vergleichsweise günstige Möglichkeit des Nachrüstens für bestimmte Kfz-Modelle (darunter auch weit verbreitete wie VW Passat oder Ford Mondeo).

Zumindest einmal im Jahr, am besten jetzt zu Beginn der dunklen Jahreszeit, sollte man die Scheinwerfer kontrollieren lassen. An den Stützpunkten des Mobilitätsclubs ist ein Check innerhalb von zehn Minuten und exklusiv für Mitglieder gratis möglich: Bei der Licht-Überprüfung werden Funktion, Zustand, Dichtheit, Befestigung und Einstellung der Beleuchtungs- und Warneinrichtungen geprüft, darunter auch Abblendlicht, Fernlicht, Scheinwerfereinstellung und Bremsleuchten.

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