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Wie wirkt sich Auto-Leasing steuerlich aus?
Pezibear / Pixabay

Leasing hat einige Vorteile, doch was genau sind die Auswirkungen auf die Steuer?

Ein beträchtlicher Anteil deutscher Verbraucher bringt Auto-Leasing vor allem mit Firmenwägen in Verbindung. Und das aus gutem Grund, denn deutschlandweit werden vor allem Firmenwägen geleast. Das hat einen ganz einfachen Grund: Unternehmen können die geleasten Dienstwägen von der Steuer absetzen. Bei Privatpersonen sieht das leider anders aus. Dieser Artikel soll Informationen rund ums Leasen geben und die steuerlichen Effekte erläutern.

Was ist Leasing überhaupt?


Das Wort Leasing stammt aus dem Englischen und bedeutet „mieten“. Anders als beim Kauf eines Fahrzeuges per Auto-Finanzierung wird der Leasingnehmer nämlich nicht zum Eigentümer des Autos. Das Konzept des Leasings ähnelt also dem zeitlich begrenzten Wohnen zur Miete, während die Autofinanzierung eher dem Kauf einer Eigentumswohnung ähnelt.


Wie funktioniert Leasing?


Der Leasingnehmer – unabhängig davon, ob es sich dabei um einen Gewerbetreibenden oder um eine Privatperson handelt – holt zunächst ein Leasing-Angebot ein. Je nachdem, wozu das Fahrzeug genutzt werden soll und wie viel das monatliche Budget hergibt, sollte man sich für ein Fahrzeug in der entsprechenden Preiskategorie entscheiden. Leasing muss nicht teuer sein, wie die günstigen Opel Corsa Leasing Angebote bei Leasinguniverse.de zeigen.


Beim Prüfen der Angebote sollte man allerdings nicht nur auf die Höhe der monatlichen Rate achten, sondern auch einen genauen Blick auf die Konditionen werfen: Um welche Art von Leasing handelt es sich – Kilometer-Leasing oder Restwert-Leasing? Welche Laufzeit liegt dem Angebot zugrunde, und ist diese mit den eigenen Vorstellungen oder der Unternehmensentwicklung kompatibel? Enthält der Vertrag eine (hohe) Startprämie oder kann man ohne Eigenkapital leasen? Letztlich sollte auch überprüft werden, ob im Falle eines Totalschadens die Leasing-Versicherung greift.


Am Ende der Leasing-Laufzeit – meist zwei oder drei Jahre – gibt der Leasingnehmer das Fahrzeug zurück. Wurde die vereinbarte Kilometerzahl (Kilometer-Leasing) nicht überschritten, beziehungsweise, entspricht der tatsächlich Restwert dem vertraglich vereinbarten, entstehen keine weiteren Kosten. Kam es zu Abweichungen, muss der Leasingnehmer mit Nachzahlungen rechnen.


Wie wirkt Auto-Leasing sich steuerlich aus?


Unternehmen können durch das Leasen von Dienstwägen deutlich mehr Geld sparen als dies bei einem Kauf der Fall wäre. Dies liegt vor allem an den steuerlichen Vorteilen des Leasings.


Gewerbe-Leasing und die Steuer


Der Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen hat für das Jahr 2019 ermittelt, wie groß der Anteil der Neuzulassungen ist, die Leasing-Autos betreffen. Ganze 40% aller Neuzulassungen wurden 2019 geleast. Gewerbeleasing machte dabei einen beträchtlichen Anteil aus. Zwar leasen mittlerweile auch zunehmend viele Privatpersonen ihre Fahrzeuge, dennoch überwiegen die steuerlichen Vorteile noch immer für Unternehmen.


Das liegt daran, dass monatliche Leasing-Raten als Betriebsausgaben deklariert und abgesetzt werden können. Doch nicht nur das: Auch Sonderausgaben rund um das Leasing-Fahrzeug können Leasingnehmer bei der Steuer geltend machen.


Dienstliche Nutzung vs. private Nutzung


Das Absetzen von der Steuer ist nur möglich, wenn das Fahrzeug dienstlich genutzt wird. Kommen auch private Fahrten dazu, können Leasingrate und Sonderzahlungen nur anteilsmäßig berücksichtigt werden.


Die private Nutzung muss sogar versteuert werden, weil durch sie ein geldwerter Vorteil entsteht – dieser wird den Betriebseinnahmen zugeschrieben. Aus diesem Grund ist es wichtig und auch verpflichtend, den Anteil der Privatnutzung zu ermitteln. Dies kann entweder durch das Führen eines Fahrtenbuches oder aber durch die sogenannte 1%-Regelung erfolgen.


Bei Letzterer kommt es zu einer pauschalen Versteuerung von einem Prozent des Bruttolistenpreises. Dieses Modell wird vor allem dann angewandt, wenn Arbeitnehmer ihren Dienstwagen mit nach Hause nehmen und dort als Familienauto nutzen – ähnlich wie ein selbst erworbenes Fahrzeug. Selbstverständlich stellt sich die Frage um die private Nutzung nicht bei Nutzfahrzeugen wie Traktoren, Ladern oder Baggern.


Sonderfall Elektroauto


Elektroautos werden immer beliebter. Sie sind nicht nur besser für die Umwelt, sondern inzwischen auch leistungsstark. Der Staat kommt bei der Förderung der Elektromobilität nicht nur denjenigen entgegen, die sich ihr Auto finanzieren, sondern auch all denjenigen, die ein E-Auto leasen – sei es gewerblich oder privat.


Beim gewerblichen Leasen ergibt sich jedoch ein weiterer großer Vorteil: Für ein Elektroauto, das vor dem 31.12.2030 geleast wird, wird nur die Hälfte des Bruttolistenpreises zugrunde gelegt. Dadurch können Unternehmen Steuern sparen. Die Regelung wirkt sich nämlich sowohl auf das Fahrtenbuch als auch auf die 1%-Regelung aus – vor allem bei E-Fahrzeugen unter 60.000€.

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