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Zusatzkosten Auto
Elisa / Pixabay

Welche Zusatzleistungen sind sinnvoll und welche nicht?

Die Zusatzkosten beim Auto hängen unter anderem von den Versicherungsleistungen ab. Welche Leistungen sinnvoll sein können, lesen Sie hier.

Spritkosten, Betriebskosten, Kosten für Inspektionen und Versicherungen: Der Unterhalt eines Autos kann mitunter ganz schön ins Geld gehen. Um die Autokosten so überschaubar wie möglich zu halten, lohnt es sich, vor allem bei Zusatzleistungen genau hinzuschauen. Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung in Kombination mit einer Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung bietet in der Regel bereits einen recht umfassenden Schutz, falls es mit dem Auto zu unerwarteten Zwischenfällen kommt. Darüber hinaus gibt es aber noch einige Zusatzversicherungen, die je nach individueller Situation sinnvoll sein können. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über verschiedene Zusatzleistungen und wann sie sich lohnen können.

Teilkaskoversicherung

Neben der Kfz-Haftpflichtversicherung, die im Schadenfall nur für Sach- und Personenschäden haftet, welche Sie bei anderen verursacht haben, ist mit der Teilkasko auch Ihr eigenes Auto geschützt. Die Teilkaskoversicherung haftet beispielsweise bei Diebstahl des Autos, Glasbruch, Marderschäden, Wildunfällen und in Brandfällen. Zudem sind bei Elektroautos oft auch der Akku sowie das Ladekabel im Falle eines Diebstahls abgesichert.

Die Kosten einer Teilkaskoversicherung hängen vom Versicherer, der Typklasse, Regionalklasse sowie der Höhe der Selbstbeteiligung ab, sodass sie individuell ausfallen. Eine Teilkaskoversicherung lohnt sich vor allem bei Verbrennern und Elektroautos in mittleren Jahren – also bei circa 5 bis 8 Jahre alten Autos, wenn Sie Reparaturen am eigenen Fahrzeug im Schadenfall nicht selbst zahlen könnten. Je älter das Auto wird, desto weniger lohnt sich eine Teilkasko. Vor allem dann, wenn eine Reparatur mehr kosten würde als das Auto wert ist, reicht eine Kfz-Haftpflicht in der Regel aus.

Vollkaskoversicherung

In der Vollkasko sind alle Leistungen der Teilkasko automatisch enthalten. Zusätzlich bietet die Vollkaskoversicherung Schutz bei selbst verschuldeten Unfällen. Ihr Wagen wird also auf Kosten der Versicherung repariert, wenn Sie selbst einen Unfall bauen. Zudem haftet die Vollkasko bei Vandalismus am Auto sowie bei unverschuldeten Unfällen mit Fahrerflucht. Wer bei der Autoversicherung auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sich vor allem bei neueren Fahrzeugen für eine Vollkaskoversicherung entscheiden. Bei der Vollkasko hängen die Kosten von den gleichen Faktoren wie bei der Teilkasko und zusätzlich Ihrer Schadenfreiheitsklasse ab, sodass sie ebenfalls individuell berechnet werden. Bei den meisten Neuwagen lohnt sich die Vollkasko je nach Fahrleistung bis zu einem Alter von etwa 5 Jahren und einem gewissen Wertverlust. Danach reicht eine Teilkasko in der Regel aus, um die Unterhaltskosten für das Auto zu reduzieren.

Deckungssumme

Bei Kfz-Haftpflichtversicherungen ist es gesetzlich vorgeschrieben, welche Summen im Schadenfall gedeckt sind: Für Personenschäden liegt die Deckungssumme bei 7,5 Millionen Euro, bei Sachschäden sind es 1,22 Millionen Euro und für reine Vermögensschäden gilt eine Deckungssumme von 50 Millionen Euro. Für die meisten Schadenfälle sind diese Summen ausreichend, es gibt jedoch seltene Fälle, bei denen der auszugleichende Schaden diese Summen übersteigt. Deshalb bieten einige Autoversicherer Aufstockungen als Zusatzleistung an. Ob sich die Aufstockung lohnt, hängt von den Zusatzkosten und Ihrem persönlichen Sicherheitsbedürfnis für den Fall der Fälle ab.

Neuwertentschädigung

Wenn Sie im Rahmen einer Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung eine Neuwertentschädigung vereinbaren, ersetzt der Versicherer Ihnen den Neupreis Ihres Autos im Schadensfall – in der Regel bei Diebstahl oder einem Totalschaden. Kaufen Sie einen Gebrauchtwagen, können Sie statt der Neupreis- eine Kaufpreisentschädigung vereinbaren, sodass Sie im Schadenfall den Kaufpreis des Wagens erstattet bekommen. Für Neuwagen lohnt sich eine Neupreisentschädigung vor allem in den ersten 12 bis 24 Monaten nach Zulassung, da hier der Wertverlust des Autos am größten ist. Je nach Anbieter ist eine Neuwertentschädigung oder ein Kaufpreisschutz bereits in der Teilkasko enthalten oder muss als zusätzliche Leistung hinzugebucht werden.

Autoschutzbrief

Ein Kfz-Schutzbrief kann je nach Versicherer verschiedene Leistungen enthalten, die über Haftpflicht, Teil- und Vollkasko hinausgehen. Dazu gehören meist das Abschleppen des Autos im Falle einer Panne im Ausland sowie die Rückführung des Wagens nach Hause, das Stellen eines Mietwagens, verschiedene Reparaturdienste sowie Ersatzteilversand ins Ausland und verschiedene Hilfen im Krankheitsfall im Ausland. Die Leistungen des Schutzbriefes gelten in der Regel innerhalb Europas und in den außereuropäischen Ländern, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Da die Kosten eines Schutzbriefs im Vergleich zum Umfang der Leistungen relativ gering sind, kann sich der Abschluss eines Schutzbriefes schnell lohnen, wenn Sie mit dem Auto im europäischen Ausland unterwegs sind.

Garantieverlängerung

Je älter Ihr Auto wird, desto wahrscheinlicher wird es, dass verschiedene Reparaturen vorgenommen werden müssen. Für einen gewissen Zeitraum nach dem Kauf sind solche Reparaturen in der Regel über die Herstellergarantie abgedeckt, sodass Sie nicht selbst dafür aufkommen müssen. Wenn die Garantie aber bereits erloschen ist, können Sie den Schutz mit einer Anschlussgarantie oder Garantieverlängerung fortsetzen. Je nachdem, wie alt Ihr Auto ist, bieten Versicherer verschiedene Garantieprodukte an, die Sie hier in der Übersicht vergleichen können. Vor allem, wenn Sie unerwartete Reparaturen an Ihrem Auto nicht spontan aus eigener Tasche zahlen könnten, kann sich eine Garantieverlängerung lohnen, um sich finanziell abzusichern.

Auslandschadenschutz

Wenn Sie mit Ihrem Wagen regelmäßig im Ausland unterwegs sind, empfiehlt es sich, einen Auslandschadenschutz abzuschließen. Denn wer außerhalb Deutschlands einen unverschuldeten Unfall hat, läuft Gefahr, nicht den gesamten Schaden vom Unfallverursacher ersetzt zu bekommen. Oft sind die Deckungssummen bei ausländischen Autoversicherungen geringer als die bei deutschen – der Auslandschadenschutz übernimmt dann die Differenz, wenn die Deckungssumme des Unfallverursachers nicht für die entstandenen Kosten ausreicht.

Mallorca-Police

Die Mallorca-Police ist wie eine Art Erweiterung des Auslandschadenschutzes: Statt nur das eigene Auto ist hier auch Ihr Mietwagen im Ausland mit der gleichen Versicherungssumme wie Ihr heimisches Auto haftpflichtversichert. Das bedeutet, dass die Mallorca-Police bei einem Unfall mit dem Mietwagen im Ausland die Differenz zwischen dem entstandenen Schaden und der vereinbarten Deckungssumme der Haftpflicht übernimmt. Zudem greift die Mallorca-Police auch bei Folgekosten von Personenschäden wie Transport- und Behandlungskosten und bei Reparaturkosten an geschädigten Fahrzeugen, Gebäuden oder Gegenständen. Sind Sie im Ausland gerne mit einem Mietwagen unterwegs, lohnt sich der Abschluss einer Mallorca-Police meistens, da Sie im Schadenfall sonst oft mit einer Selbstbeteiligung an den entstandenen Kosten rechnen müssen.

GAP-Deckung

Die GAP-Deckung ist eine Zusatzversicherung für Leasingfahrzeuge. Bei einem Totalschaden oder Diebstahl des Leasingautos zahlt die GAP-Versicherung die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs und dem Restwert des Leasingvertrags. In diesem Fall zahlt die Vollkaskoversicherung den Wiederbeschaffungswert des Autos – es bleibt aber in der Regel eine finanzielle Lücke zwischen diesem Wert und dem Leasingrestwert, also dem Wert, den Sie noch bezahlen müssten, um den Leasingvertrag abzulösen. Je teurer Ihr Leasingwagen ist, desto größer ist die Versicherungslücke und umso mehr lohnt sich eine GAP-Versicherung.

Fahrerschutz

Über die Kfz-Haftpflichtversicherung sind Beifahrer abgesichert, die mit Ihnen im Auto sitzen. Krankheitskosten, Verdienstausfälle und Schmerzensgelder für Beifahrer werden also von der Haftpflicht übernommen. Das gilt allerdings nicht für den Fahrer des Fahrzeugs – er kann keine Schäden bei seiner eigenen Versicherung geltend machen. Dafür gibt es den Fahrerschutz, der als Zusatzleistung auch den Autofahrer im Schadenfall entschädigt, also beispielsweise Behandlungskosten und Verdienstausfälle übernimmt. Der Abschluss eines Fahrerschutzes ist aber nur dann sinnvoll, wenn Sie keine private Unfallversicherung abgeschlossen haben.

Fazit: Bei Zusatzleistungen genau hinschauen

Rund um Auto und Insassen gibt es diverse Zusatzleistungen, die Sie zu Kfz-Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko hinzubuchen können. Damit Sie rundum abgesichert sind und sich in Schadenfällen verschiedenster Art keine Gedanken um die finanziellen Folgen machen müssen, sind viele Zusatzprodukte sinnvoll. Jedoch sollten Sie bei jeder Zusatzleistung individuell abwägen, ob sie sich für Sie lohnt: Teils sind verschiedene Leistungen bereits über andere Versicherungen abgedeckt, bereits in Ihrer Teil- oder Vollkasko enthalten oder ab einem gewissen Fahrzeugalter nicht mehr rentabel.

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