Neue EU-Führerschein-Regeln ab 2013 | 15.12.2006
Europa fährt einheitlich
Neuerungen: einheitliche Führerscheine, eine gemeinsame Verkehrssünderkartei, neue Regeln für Pkw-Anhänger und für den Zweirad-Führerschein.
mid/hh
Das EU-Parlament hat die EU-Führerscheinrichtlinie abgesegnet: Ab 2013 werden demnach europaweit nur noch die sogenannten EU-Führerscheine ausgegeben. Die neuen Papiere müssen alle 15 Jahre verlängert und mit einem aktuellen Foto versehen werden. Ältere Führerscheine bleiben jedoch bis 2033 gültig.
Dem Führerscheintourismus soll mit dem Aufbau eines internationalen Informationssystems ein Riegel vorgeschoben werden; Verkehrssünder können sich dann bei „Verlust“ des Führerscheins keinen Ersatz mehr im benachbarten Ausland verschaffen.
Pkw-Anhänger über 750 kg sollen künftig auch mit einem Führerschein der Gruppe B mitgeführt werden dürfen, solange das zulässige Gesamtgewicht des Gespannes 4.250 kg nicht übersteigt. Ein E-Führerschein ist dann nicht mehr nötig. Für Wohnmobile soll die Gewichtsgrenze bei 3,5 Tonnen bleiben.
Auch Motorradfahrer sind vom Ausbau des Stufenführerscheins betroffen: Statt zwei nach Alter oder Erfahrung gestaffelte Klassen soll es künftig drei geben. Bei der genauen Regelung der Stufen erhalten die Mitgliedsstaaten jedoch Spielraum. Zudem soll die einheitliche Führerscheingruppe "AM" für Mopedfahrer europaweit eingeführt werden, die die unterschiedlichen nationalen Regelungen ersetzt. Das Mindestalter darf von den Mitgliedern bestimmt werden, soll jedoch zwischen 14 und 18 Jahren liegen. In Österreich gilt zur Zeit die Altersgrenze von 16 Jahren.
Die Richtlinie tritt im Jänner 2007 in Kraft. Ab dann müssen die Mitgliedsstaaten die einzelnen Punkte der Vereinbarung in nationale Gesetze umsetzen.