
Deutsche Autobahn: Gilt denn noch "freie Fahrt"? | 28.07.2014
Richtgeschwindigkeit!
Kein Tempolimit auf der deutschen Autobahn und trotzdem Unfall-Mitschuld aufgrund hohen Speeds? Das Zauberwort heißt "Richtgeschwindigkeit".
mid/rlo
Kein Tempolimit auf der deutschen Autobahn und bei einem Unfall trotzdem eine Mitschuld: Ein diesbezügliches Gerichtsurteil dürfte viele flotte Autofahrer erstaunen. Also am Ende doch keine freie Fahrt auf deutschen Autobahnen?
Die Antwort ist simpel: Überschreitet ein Autofahrer die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h deutlich, kann er bei einem Unfall allein wegen der hohen Geschwindigkeit mithaften. Selbst dann, wenn der Unfallgegner einen schweren Fehler begangen hat. Das geht jedenfalls aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz hervor (AZ: 12 U 313/13).
Beim Auffahren auf die Autobahn wechselte ein Autofahrer grob verkehrswidrig unmittelbar von der Beschleunigungsspur auf die Überholspur, um ein Fahrzeug zu überholen. Dabei kam es zur Kollision mit einem Wagen, der sich mit rund 200 km/h von hinten näherte. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung existierte auf diesem Streckenabschnitt der Autobahn nicht.
Der wilde Spurwechsler machte danach Ansprüche wegen der Beschädigung seines Fahrzeugs geltend - und wurde mitnichten in ein Irrenhaus eingewiesen, er erhielt in zweiter Instanz sogar Recht: Der Mann hat Anspruch auf Ersatz von 40 Prozent seines Schadens.
Die Begründung: Die von der hohen Geschwindigkeit des anderen Fahrzeugs ausgehende Gefahr habe wesentlich zu diesem Unfall beigetragen. Bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h hätte der Fahrer bereits durch eine mittelstarke Bremsung den Unfall vermeiden können. Trotz des Fehlverhaltens des anderen Fahrers hafte er daher zu 40 Prozent mit, urteilten die Richter.
Um eine Verkehrsstrafe wegen des Spurwechsels quer über die Autobahn wird der Unfallverursacher allerdings nicht herumkommen - doch das zu beurteilen, war nicht Sache des Koblenzer Gerichts.