
Führerscheinentzug von Radfahrern und Fußgängern | 07.04.2014
Achtung, Alkoholfalle!
Dass betrunkenen Radfahrern der Führerschein entzogen werden kann, ist bekannt. Doch selbst Fußgängern kann dieses Schicksal blühen.
Wer denkt: "Ups, zuviel getrunken, aber zum Glück liegt ja mein Fahrrad im Kofferraum", sollte diesen Gedanken gleich wieder verwerfen und ein Taxi nehmen.
Denn für Radfahrer gilt in Österreich eine Promillegrenze von 0,8 - interessanterweise billigt man Radfahrern damit einen höheren Alkoholspiegel zu als Autofahrern (0,5 Promille).
Wird man mit mehr als 0,8 Promille am Drahtesel erwischt, wird ein sofortiges Radfahrverbot ausgesprochen. Im Ermessen der Beamten liegt es dann, auch gleich den Führerschein - so man einen besitzt - einzuziehen. Zumindest ein Monat Führerscheinentzug, Nachschulung und eine Geldstrafe ab 800 Euro aufwärts sind dann die Folge.
Doch selbst als Fußgänger ist man nicht vor dem Führerscheinentzug gefeit. Nämlich dann, wenn man mit mehr als 1,6 Promille (= schwere Alkoholisierung) beim Übertreten einer Verkehrsvorschrift erwischt wird.
Riskieren die Beamten einen Blick ins persönliche Strafregister und kommt hier ein gewisses "alkoholisches Vorleben" zum Vorschein, dürfen sie auf ein generelles Alkoholproblem schließen und sicherheitshalber den Führerschein entziehen.
Ist man diesbezüglich nicht vorbelastet, riskiert man eine solche Amtshandlung allerdings nur bei ausgesprochen unkooperativem Benehmen. Dies könnte die Exekutive dann auf eine generelle Uneinsichtigkeit im Zusammenhang mit Alkohol schließen lassen.