
EU-App: Verkehrsregeln im Ausland | 08.08.2019
Informieren statt zahlen
Gerade in der Urlaubszeit kann man böse Überraschungen vermeiden, wenn man sich schlau macht, welche Verkehrsregeln im Ausland gelten.
mid/arei; Karikatur: Goslar Institut
Eeinige Verkehrsregeln unterscheiden sich in den EU-Nachbarstaaten zum Teil erheblich von den hierzulande geltenden. Teure Bußgeldfallen kann man sich sparen, wenn man sich vorher informiert. Das gilt umso mehr für Länder außerhalb der EU.
Mindestens ebenso empfehlenswert ist es, sich darüber zu informieren, wie man sich für einen möglichen Verkehrsunfall im Ausland absichert. Auch das kann zu einem kostspieligen Erlebnis werden. Das trifft insbesondere auch für Mietwagenfahrer zu.
Übereinstimmend ist in allen EU-Mitgliedstaaten vorgeschrieben, dass während einer Autofahrt die Insassen den Sicherheitsgurt angelegt haben müssen. In fast allen EU-Ländern ist auch mobiles Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung während des Fahrens untersagt. Kuriose Unterschiede gibt es aber zuhauf: In Dänemark kann ein Fahrzeug ab 2,0 Promille beschlagnahmt und versteigert werden. Wird in Griechenland im Auto geraucht, wenn Kinder unter zwölf Jahren mitfahren, kann das bis zu 1.500 Euro kosten. Das grundsätzliche Rauchverbot in Autos in Griechenland betrifft natürlich auch ausländische Fahrzeuge.
Wichtig zu wissen: Bußgeldbescheide finden inzwischen viel öfter als früher ihren Weg bis in die heimischen Briefkästen der Verkehrssünder. Zur schnellen Information über spezielle Verkehrsregeln in EU-Staaten hat die EU-Kommission eine Webseite über Straßenverkehrssicherheit in Europa - "Im EU-Ausland" - ins Internet gestellt: ec.europa.eu/transport/road_safety/going_abroad/index_de.htm . Diese ist auch als Smartphone-App im Apple App Store oder auf Google Play erhältlich. Damit erfährt man mittels Klick auf das jeweilige Reiseland übersichtlich alle wichtigen Verkehrsvorschriften.