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Getönte Scheiben: das ist zu beachten
Johannes Posch

Durchblick behalten, Betriebserlaubnis erhalten

Viele Autos haben getönte Scheiben. Doch darf die Tönung nicht zu dunkel sein. Dafür gibt es Bestimmungen. Wer sich nicht daran hält, riskiert unter anderem den Führerschein. Hierzulande schreibt die Straßenverkehrsordnung penibel vor, was bei abgedunkelten Autoscheiben erlaubt ist und was nicht.

mid

Dies sollten Fahrer unbedingt beachten. Denn wer sein Auto zu dunkel macht, dem drohen das Erlöschen der Betriebserlaubnis für sein Fahrzeug, Bußgelder und Punkte in Flensburg, und im ungünstigsten Fall der Verlust des Versicherungsschutzes.

Die gesetzlichen Vorgaben für getönte Autoscheiben sehen vor, dass die sogenannten "sichtrelevanten" Scheiben nicht abgedunkelt werden dürfen. Bei ihnen muss uneingeschränkte Sicht gewährleistet sein. Dies gilt für die Windschutzscheibe und die vorderen Seitenscheiben bis zur sogenannten B-Säule. Für alle anderen Fenster ab dieser Säule einschließlich der Heckscheibe ist Verdunklung grundsätzlich erlaubt - vorausgesetzt die Verkehrssicherheit wird nicht beeinträchtig. Konkret bedeutet dies, dass die Scheiben mindestens 70 Prozent des Lichts durchlassen müssen, wie der TÜV erläutert.

Wer sich für Tönungsfolien entscheidet, sollte unbedingt darauf achten, dass diese eine sogenannte Bauartgenehmigung haben. Denn ohne diese erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Eine solche Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) wird meist vom Kraftfahrt-Bundesamt erteilt.

Wird man mit abgedunkelten Scheiben erwischt, die keine ABE aufweisen, ist laut dem deutschen Bußgeldkatalog mindestens ein Bußgeld von 50 Euro fällig und unter Umständen auch ein Punkt im Flensburger "Verkehrssünderregister". In Österreich gibt es keine einheitlich geregelten Strafen - ohne eine zu zahlen wird man aber keinesfalls davonkommen.

Und naja: Dass zu dunkle Scheiben den Durchblick und damit die Sicherheit einschränken, sollte eigentlich jedem einleuchten.

mid/wal

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