Feinstaub-Fahrverbote | 09.12.2008
Mit Oldie-Trucks in die Umweltzone
Umweltzonen & Ausnahmeregelungen: Auch für historische Lkw brechen "saubere" Zeiten an - europaweite Kennzeichnung ab 2010
ÖMVV
Seit 1. Juli 2008 gelten in bestimmten Gebieten der Bundesländer Wien (gesamtes Bundesland), Niederösterreich und Burgenland sogenannte "Feinstaubfahrverbote“ für alle LKW vor Baujahr 1992. Es wird nicht zwischen Benzin- oder Dieselmotor unterschieden, und auch bestimmte Gewichtsklassen werden nicht ausgenommen.
Sehr wohl ausgenommen ist der gewerbliche Werksverkehr (z.B. Zustelldienste, Abfahrt vom Firmenstandort in der betroffenen Zone). Auch "historische Fahrzeuge“ – das sind Fahrzeuge Baujahr 1980 oder älter, die in den Fahrzeugpapieren diese Eigenschaft bei "Art des Fahrzeuges“ eingetragen haben – sind davon generell ausgenommen.
Betroffen davon ist der private Verkehr mit als LKW-typisierten Fahrzeugen (z.B. Pritschenwagen für Hausbau, Geländewagen als Zugfahrzeug für Anhänger), besonders wenn auf Grund des Baujahres eine Typisierung als "historisches Fahrzeug“ nicht möglich ist.
Zurzeit ist eine Überwachung dieser Verordnungen in der Praxis kaum möglich, ab 2010 ist jedoch eine generelle Kennzeichnung der Fahrzeuge nach Schadstoffklassen auch in Österreich geplant. Diese soll ähnlich wie in Deutschland mit einem "Pickerl“ erfolgen, jedoch alle Fahrzeugkategorien (also auch Motorräder) erfassen.
Mit Einführung dieser Kennzeichnung ist dann eine leichte Kontrolle dieser "Umweltzonen“ möglich. Auch hier sind Ausnahmen für "historische Fahrzeuge“ vorgesehen.
Fahrt ins Ausland
Auf EU-Ebene sind derzeit intensive Bestrebungen der Oldtimer-Föderation FIVA im Gange, dass die FIVA ID-Card (früher "Wagenpass“ genannt) zur Einfahrt in diese Umweltzonen EU-weit anerkannt wird, und man als Oldtimerbesitzer nicht für Deutschland oder Italien ein zusätzliches Pickerl oder Dokument benötigt.Wichtig: "Historisches Fahrzeug“ eintragen
Viele Oldtimer sind in Österreich mit den originalen alten Typenscheinen "normal“ angemeldet, im Zuge der Verschärfung der Umweltgesetzgebung wird es aber zunehmend notwendig werden, auch hier "historisches Fahrzeug“ eintragen zu lassen (keine Angst, der originale Typenschein bleibt erhalten).
Der ÖMVV verhandelt derzeit mit den zuständigen Behörden, dass die FIVA ID-Card diese Eintragung wesentlich erleichtert, bzw. das oft verlangte "Gutachten über die Erhaltenswürdigkeit“ ersetzt.