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Motorrad-Kennzeichen im Winter hinterlegen

Während der Wintermonate sollten Motorrad-Fahrer die Kennzeichen ihrer Maschine hinterlegen, dadurch ruhen Prämie und Steuer.

Bei Motorradbesitzern ist die Hinterlegung von Kennzeichen in den Wintermonaten eine beliebte Möglichkeit der Kostenersparnis: Sind die Nummerntaferln hinterlegt, ruhen Versicherungsprämien und motorbezogene Versicherungssteuer. Teuer kann es aber werden, wenn das Kraftfahrzeug trotz Hinterlegung der Kennzeichen in Betrieb genommen wird und es zum Unfall kommt.

"Der Versicherungsschutz bleibt zwar aufrecht, dennoch kann der Versicherer Teile der Leistung vom Versicherungsnehmer zurückfordern", sagt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer.

Sollte im Zeitraum der Hinterlegung der "Pickerl-Termin" fallen, empfiehlt Hoffer, sich an die Zulassungsbehörde zu wenden. "Es ist möglich, im Einvernehmen mit der Behörde einen anderen Termin zur Überprüfung festzulegen", erklärt der ÖAMTC-Jurist.

Die Ersparnis der Versicherungsprämie ist aber gefährdet, wenn man die hinterlegten Kennzeichen auch nur einen Tag früher als vereinbart, abholen möchte. Die Steuer ruht zwar für den Hinterlegungs-Zeitraum. Bei der Versicherungsprämie kommt es aber auf die Versicherungsbedingungen an", erklärt Hoffer.

Der Club-Jurist rät deshalb, schon bei Hinterlegung der Kennzeichen mit der Versicherung zu vereinbaren, dass auch eine vorzeitige Abholung der Kennzeichen ohne Kostennachteile möglich ist.

Für die Hinterlegung und die Wiederausfolgung der Tafeln und Dokumente fallen keine Kosten an. Die Kennzeichen können innerhalb des Wohnbezirkes in jeder Zulassungsstelle und höchstens für ein Jahr hinterlegt werden. Vor Ablauf der Hinterlegungsfrist kann jedoch eine Verlängerung um höchstens ein Jahr beantragt werden.

"Wer sich nicht rechtzeitig um eine Verlängerung kümmert, beziehungsweise seine Kennzeichen nicht fristgerecht abholt, muss mit dem Verlust der Zulassung für sein Kraftfahrzeug rechnen", weiß der Club-Jurist.

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