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Formel 1: News

„Die Zahlungen von Ecclestone waren Bestechung“

Zwar wurde die Klage von Costantin Medien gegen Bernie Ecclestone abgewiesen, doch im Urteil ist von Bestechung die Rede. Ungünstig für den Prozess in London…

Erfolg für Formel-1-Boss Bernie Ecclestone: Die Schadenersatz-Klage von Constantin Medien gegen den Briten wurde vom Obersten Gericht in London abgewiesen, der deutsche Medienkonzern soll aber in Erwägung ziehen, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

Constantin Medien hatte den 83-Jährigen auf 140,4 Millionen US-Dollar (umgerechnet 102 Millionen Euro) Schadenersatz geklagt, weil man Ecclestone und seiner Familienstiftung vorwarf, 44 Millionen US-Dollar (32 Millionen Euro) Schmiergeld an Ex-BayernLB-Risikovorstand Gerhard Gribkowsky bezahlt zu haben.

Man argumentierte, dass die Formel-1-Anteile dadurch 2006 beim Verkauf von der deutschen Bayern-Landesbank an das Private-Equity-Unternehmen CVC Capital Partners 2006 unterbewertet wurden. Constantin Medien hatte mit der BayernLB ein Abkommen, zehn Prozent des Kaufpreises zu erhalten, wenn die Formel-1-Anteile für mehr als 1,1 Milliarden US-Dollar (800 Millionen Euro) den Besitzer wechseln. Da CVC die Anteile um 814 Millionen US-Dollar (595 Millionen Euro) erwarb, ging diese Rechnung für Constantin Medien nicht auf.

Der Richter erklärte bei der Urteilsverkündung, dass es sich bei den Zahlungen Ecclestones an Gribkowsky "um Bestechung handelte. Sie wurde getätigt, weil Herr Ecclestone eine korrupte Vereinbarung eingegangen ist."

Es sei aber nicht die Absicht des Formel-1-Zampanos gewesen, "dass die Anteile unterbewertet werden. Dadurch entstand für Constantin durch die korrupte Vereinbarung mit Dr. Gribkowsky kein Verlust. Diese Tatsache ist in Hinblick auf die Klage schwerwiegend."

Man vernimmt aus dem Constantin-Lager, dass man die Angelegenheit noch nicht ad acta gelegt hat und sich Ecclestone in den Augen des Richters keineswegs als zuverlässiger und ehrlicher Zeuge präsentiert habe.

Das Urteil hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Strafprozess vor dem Landgericht in München, der im April beginnt. Die Tatsache, dass das Londoner Gericht Ecclestones Zahlungen an Gribkowsky als Bestechung einschätzt, darf für den Angeklagten aber als ungünstige Entwicklung eingeschätzt werden, auch wenn der Formel-1-Boss in London als Sieger hervorging.

Beim Constantin-Urteil ging es ausschließlich darum, ob die Anteile durch Ecclestones Verhalten unterbewertet wurden.

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