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Formel 1: News

FIA-Vorschrift: Startnummer & Namen

Ab dem Spanien-Grand-Prix muss beides auf der Karosserie deutlicher sichtbar sein - Charlie Whiting definiert genaue Mindestwerte und deutet Strafen an.

Die FIA hat Details dazu bekannt gegeben, wie sie ihr Vorhaben, Startnummern und Fahrernamen auf den Formel-1-Autos 2017 deutlicher sichtbar zu machen, umzusetzen gedenkt. Ab dem Spanien-Grand-Prix Mitte Mai sollen Mindestgrößen für die Aufschriften auf der Karossiere gelten, wie Rennleiter Charlie Whiting den Teams nun in einem Schreiben offenbart. Die Zahlen müssten künftig wenigstens 230 Millimeter, Namen der Piloten mindestens 150 Millimeter hoch sein, heißt es.

Dazu hätten die Konturen mindestens 40 respektive 30 Millimeter zu messen und sich farblich vom Untergrund abzuheben. Es dürften alternativ offizielle und aus den TV-Grafiken bekannte Kürzel verwendet werden, wie "HAM" für Hamilton oder "VET" für Vettel. Weiterhin schreibt die FIA vor, dass sich die Aufkleber "klar sichtbar auf der Außenseite der Karosserie" befinden müssten. "Es ist nötig, dass jede Startnummer von vorne deutlich zu erkennen ist", teilt Whiting außerdem mit.

Hinzu kommt, dass die Teams auf der Nase der Boliden den Namen oder die Marke des Fahrzeugs darstellen müssen - mindestens 25 Millimeter groß, entweder in der Breite oder in der Höhe. "Wir wünschen uns, dass alle Autos in Barcelona mit einer neuen und viel deutlicheren Kennzeichnung präsentiert werden", unterstreicht der FIA-Rennleiter und deutet Zwangsmaßnahmen bei Zuwiderhandlung an. "Den Stewards wird jeder Wagen gemeldet, der nicht die Mindestmaße erfüllt."

Momentan sind die Namen der Piloten auf keinem Formel-1-Auto sichtbar. Wahrscheinlich ist, dass die neuen Aufschriften auf den Heckflügelendplatten, der Airbox oder auf Heckflosse landen - dort, wo keine Werbeschriftzüge verkauft wurden und sich der Platz nicht an Sponsoren veräußern lässt.

Die FIA folgt mit ihrem Vorstoß einem Beschluss der Strategiegruppe, die sich bei einem Treffen am Dienstag entschlossen hatte, den Artikel 9.2 des Technischen Reglements konsequent durchzusetzen. Er sieht vor, dass eine ausreichende Kennzeichnung vorhanden sein muss, um den Zuschauern an den Fernsehschirmen und auf den Tribünen die Unterscheidung der Autos zu erleichtern.

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