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ORM: Rebenland-Rallye

Unschärfe beim Einsatz von Bioethanol

Eine Unschärfe im Zusammenhang mit der Erlaubnis von Bioethanol E85 beschäftigt derzeit die Rallye-Szene, motorline.cc hat recherchiert…

Michael Noir Trawniczek

Hinter vorgehaltener Hand wurde im Rebenland gemunkelt, es würde Unklarheiten in Bezug auf den Einsatz von Bioethanol geben. Ein für die Öffentlichkeit sichtbarer Hinweis kam von Gerwald Grössing, der auf seinem Facebook-Profil ein Foto eines Fasses mit Rennsprit postete, versehen mit den Worten „Fast so schnell wie Ethanol“.

Worum geht es? Die Gerüchte beziehen sich auf Raimund Baumschlager, der in seinem Skoda Fabia R5 auch Bioethanol verwendet, was prinzipiell vollkommen legal ist.

Allerdings gibt es in Bezug auf das Regelwerk, speziell auf die Ausschreibung der Rebenland-Rallye einige Unklarheiten, die offenbar zu unterschiedlichen Interpretationen im Umgang mit Bioethanol führt…

In der Ausschreibung der Rebenland- und auch in jener der Lavanttal-Rallye heißt es unter dem Punkt 8.3 Kraftstoff: „Kraftstoffe müssen den aktuellen Spezifikationen nach FIA - Anhang J, Artikel 252-9 entsprechen. Darüberhinaus ist Bioethanol E85 nach ÖNORM C 1114 als Treibstoff zugelassen. Fahrzeuge die mit Alternativkraftstoffen (das sind andere als Benzin, Diesel oder Bioethanol E85) betrieben werden, müssen dem 'OSK Reglement für Alternativkraftstofffahrzeuge' entsprechen und werden in der vorgegebenen Klasse gewertet.“

Willi Singer, der Vorsitzende der OSK erklärte gegenüber motorline.cc: „Ethanol E85 ist heuer erlaubt, daher gilt der Artikel 252-9 der FIA Sporting Regulations in diesem Punkt nicht, es handelt sich hier um eine Lösung, die in Österreich gilt.“

Doch in der Szene wird diese Interpretation als Unschärfe empfunden. Der Hintergrund: Das handelsübliche Bioethanol E85 wird von den Spitzen-Teams eher ungern verwendet, weil jene 15 Prozent Sprit (neben den 85 Prozent Alkohol) qualitativ zu sehr schwanken würden, womit jeweils ein neues Mapping nötig wäre. Wenn Ethanol jedoch mit Rennsprit gemischt wird, kann daraus ein hochwertiger Treibstoff mit bis zu 113 Oktan entstehen. Das Mixen von Treibstoffen ist zwar laut dem Artikel 252-9 verboten, da laut diesem Artikel nur jeweils handelsüblicher Sprit verwendet werden darf – das gleichzeitige Erlauben von Bioethanol E85 ohne den nochmaligen Verweis auf Artikel 252-9 und ohne den Zusatz „handelsüblichem Bioethanol E85“ könne jedoch als Freibrief zum Mixen der Treibstoffe interpretiert werden.

Willi Singer erklärte dazu: „Wir haben beim Bioethanol E85 die ÖNORM C1114 als Definition herangezogen, normalerweise gibt es nichts Besseres als eine ÖNORM, um einen Treibstoff zu definieren. Wenn sich jetzt herausstellen sollte, dass diese ÖNORM nicht greift, was das Hinzufügen von Rennsprit anbelangt, würden wir natürlich reagieren, derzeit befassen sich unsere Techniker mit dem Thema.“

Singer bestätigte auch eine Anfrage eines ORM-Teams: „Wir haben bereits geantwortet, dass sich unsere Techniker mit dem Thema befassen und auch darauf hingewiesen, dass dem Team auch bei jeder Rallye das Mittel eines Protests offen steht.“

Grundsätzlich ist es nicht verwerflich, wenn Teams das Maximum aus den gegebenen Möglichkeiten herausholen wollen. Gerade dann, wenn man sich gegen technisch stärkere Konkurrenten behaupten muss, ist es naheliegend, das Reglement maximal auszureizen. Im Gegenteil: Es wäre wohl kein Spitzenteam, wenn man nicht nach sämtlichen Möglichkeiten suchen würde. Es geht in dieser Frage also nicht darum, jemanden anzuschwärzen, sondern um eine nötige Klarstellung einer technischen Unschärfe im Regelwerk...

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