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Bald Pflicht: Reifendruck-Kontrollsysteme

Am Drücker

Ab November 2014 dürfen Neuwagen nur noch mit Reifenluftdruck-Kontrollsystem verkauft werden. Achtung: Dabei gibt es zwei Systeme.

Reifendruckkontrollsysteme (RDKS) sollen helfen, Unfälle zu vermeiden und die Umwelt zu schonen. Fahren mit zu geringem Reifendruck kostet schließlich Sprit und verlängert den Bremsweg. Ab November 2014 sind diese Systeme daher Pflicht für alle neu zugelassenen Autos. Um Missverständnissen vorzubeugen: Ein nachträglicher Einbau in bereits angemeldete Autos ist nicht erforderlich.

Wie meistens im Leben ist diese Sache nicht so einfach, wie sie auf den ersten Blick scheint. Es gibt nämlich zwei Arten von Kontrollsystemen, die sich grundlegend voneinander unterscheiden: Die direkt und die indirekt messenden Systeme. Welches davon im Auto verbaut wird, ist Sache des Herstellers.

Direkt messende Systeme haben üblicherweise Druck- und Temperatursensoren, die im Reifeninneren am Ventil oder an der Felge befestigt sind. Per Funk werden die Messwerte in bestimmten Zeitabständen an ein Steuergerät gesendet.

Vorteil: präzise Messung mit entsprechender Treffsicherheit im Warn-Fall. Nachteil: Direkt messende Systeme sind mit 20 bis über 100 Euro pro Stück nicht gerade günstig. Hinzu kommen die Kosten für den Einbau in der Fachwerkstatt und ein zusätzlicher Satz für die Winterreifen auf eigenen Felgen. Defekte und damit notwendiger Austausch einzelner Sensoren sind natürlich nicht auszuschließen.

Indirekt messende Systeme vergleichen hingegen die Raddrehzahlen über die Sensoren des Antiblockiersystems (ABS). Hat ein Rad weniger Luft, verringert sich sein Umfang. Dies erkennt das System und schlägt Alarm.

Vorteil: Keine zusätzlichen Kosten beim Radwechsel, auch für Winterreifen entstehen keine Zusatzkosten. Man darf bloß nicht vergessen, das System bei neuen Reifen neu zu initialisieren (macht man selbst mithilfe des Bordcomputers). Nachteil: geringere Präzision. Es wird nur bei Druckverlust gewarnt, eine exakte Anzeige des aktuellen Druckes ist nicht möglich. Mögliche Fehlbedienung beim Neu-Initialisieren.

Was passiert bei der §57a-Überprüfung (= Pickerl), wenn das System defekt oder nicht eingebaut ist? Laut Verkehrsministerium wird das als "leichter Mangel" gewertet, das "Pickerl" wird somit nicht verweigert. Dabei handelt es sich allerdings um eine Übergangsregelung bis 2017, dann muss laut EU-Richtlinie ein Defekt am RDKS-System als "erheblicher Mangel" gewertet und das "Pickerl" somit verweigert werden. Reserveräder müssen übrigens nicht mit einem RDKS-Sensor ausgestattet sein.

Die Automobil- und Zuliefererbranche erfreut sich also an einem potenziellen Umsatzbringer (natürlich, ohne dies zu erwähnen) - erwartet wird künftig ein Mix von zwei Drittel zugunsten der direkt messenden Systeme. Beim Kauf eines Neuwagens sollte man diesem Punkt daher Beachtung schenken und nach der Messmethode fragen.

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