
Ratgeber: Gebrauchtwagenverkauf | 12.03.2015
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Was gilt es beim Verkauf eines Autos zu beachten? Wie und wo bekommt den besten Preis? Wir haben einige Tipps zusammengefasst.
Bei Ihrem Gebrauchtwagen-Verkauf ist Folgendes zu berücksichtigen: Zunächst sollten Sie sich bewusst werden, was Ihr Auto noch wert ist. Eine große Rolle spielen das Alter, die gefahrenen Kilometer, die angefallenen Reparaturen und etwaige Sonderausstattungen wie eine Klimaanlage oder ein Extrasatz Reifen.
Zahlreiche Internetportale bieten bereits seit mehreren Jahren die Möglichkeit, online den Wert des Autos zu schätzen. Dadurch erhalten Sie schon einmal einen ersten Eindruck über den Wert auf dem Gebrauchtwagenmarkt. Da es sich jedoch nur um einen Schätzwert handelt, schließt dies eine Besichtigung vor Ort jedoch nicht aus, was im Service der Anbieter aber meist enthalten ist.
In einigen Fällen vereinbaren Sie einen kostenlosen und unverbindlichen Termin zur Ansicht und dem endgültigen Verkaufsangebot. Informieren Sie sich jedoch genau über den angebotenen Service und den Konditionen des jeweiligen Internetportals. Haben Sie einen Wert ermitteln lassen oder sind sich dessen sicher, geht es an den Verkauf.
Wo verkaufen?
Sehr beliebt ist das Anbieten des Autos über ein Internetportal. Jährlich werden Millionen Gebrauchtwagen auf diese Art verkauft, denn nirgends kann ein Handel so bequem und unbürokratisch ablaufen.In den sogenannten Autobörsen präsentieren Sie Ihren PKW anhand von Fotos und Beschreibungen. Auto.de berichtet, dass solche Autobörsen Privatkäufer verbinden und so den Kauf oder Verkauf erleichtern. Die Fotos und Beschreibungen sollten dazu in guter Qualität und möglichst detailliert sein, sodass der potentielle Käufer einen guten Eindruck Ihres Autos bekommt.
Für die Verkaufsabwicklung via Online-Inserat sollten Sie sich Zeit nehmen, oft können Tage und Wochen vergehen, bis man sich auf Probefahrten einigt. Dabei sind Sie nicht verpflichtet, Mängel und Schäden aufzuzeigen. Fragt der Interessent jedoch nach, müssen Sie die Wahrheit sagen.
Kaufvertrag
Unverzichtbar ist auch ein zulässiger Kaufvertrag, denn so sind Sie als Verkäufer vor im Nachhinein auftretenden Auseinandersetzungen mit dem Ankäufer bewahrt. Füllen Sie eine so genannte Übergabequittung aus, in der der Zustand und die Zahl der Mängel genau dokumentiert sind.Achten Sie darauf, dass die Angaben des Käufers korrekt und vollständig sind, lassen Sie sich den Personalausweis zeigen und am besten noch eine Kopie anfertigen. Unbedingt im Vertrag enthalten sein muss der so genannte Gewährleistungsausschluss.
Diese gesetzliche Regelung, die nur Privatverkäufern zusteht, schließt aus, dass der Käufer Ihnen in den kommenden zwei Jahren zum Zeitpunkt des Verkaufs bestehende Mängel in Rechnung stellen kann. Genaueres hierzu liefert auch dieser Beitrag.
Auch was den Kilometerstand angeht, müssen Sie sich beim privaten Verkauf unbedingt absichern. Sind Sie selbst nicht der Erstbesitzer, können Sie nicht genau wissen, ob die Zahl an gefahrenen Kilometern korrekt ist. Vermerken Sie also unbedingt im Kaufvertrag die Zusätze “soweit bekannt” oder “laut Tacho”. So schützen Sie sich vor späteren Konflikten.
Art der Bezahlung
Was die Bezahlung angeht, empfehlen wir beim Privatverkauf eine Barzahlung. Dies birgt zwar Risiken, diese sind aber geringer als bei einer Überweisung. Denn immer noch passiert es, dass Käufer das Geld gar nicht überweisen oder die Überweisung von ihrem Bankinstitut rückgängig machen lassen, was innerhalb einer bestimmten Frist möglich ist. Lassen Sie sich das Geld am besten direkt in Ihrer Bank aushändigen, sodass Sie es sofort auf Ihr Konto einzahlen können.Wählen Sie einen Gebrauchtwagenhändler oder ein Autohaus, stoßen Sie meist auf einen erfahrenen Ankaufpartner. Der Vorteil ist, dass Sie eine große Auswahl an Händlern haben und sich mehrere Angebote einholen können. Außerdem bieten besonders Autohäuser oft Sonderangebote, gerade wenn neue Modelle heraus gebracht werden. Hier gilt allerdings: Je mehr Rabatt der Händler auf einen Neuwagen gibt, desto mehr wird er den Preis Ihres Gebrauchten herunterhandeln wollen.
Achten Sie darauf, dass der Händler sich Zeit nimmt, Ihr Auto zu begutachten und Sie nicht zum Verkauf gedrängt werden. Holen Sie für den Verkaufspreis mehrere Angebote ein. Auch da lohnt sich eine vorher gegangene unabhängige Werteinschätzung und ein sicherer Kaufvertrag ist unabdingbar.
Autopflege vor dem Verkauf
In allen Fällen sollte Ihr Auto in möglichst gutem Zustand an den Mann bzw. die Frau gebracht werden. Lassen Sie es professionell von innen und außen reinigen und beseitigen Sie kleine Kratzer und Gebrauchtspuren. Wichtig ist auch, die für Sie und Ihr Auto richtige Verkaufsvariante zu finden.Fahren Sie ein recht abgenutztes oder älteres Auto, empfiehlt sich der private Verkauf. Denn die Zahl an potenziellen Käufern ist groß, dementsprechend auch die Wahrscheinlichkeit, den Richtigen zu finden. Um den von Ihnen gewünschten Preis zu bekommen, sollten Sie sich dafür jedoch Zeit nehmen.
Schneller geht´s beim Gebrauchtwagenhändler oder Autohaus, dazu sollte Ihr Fahrzeug jedoch in möglichst guter Verfassung sein. Etwaiger Reparaturbedarf senkt den Ankaufspreis beim Händler erheblich.