
Citroën verklagt Polestar | 03.11.2020
Das Logo sei zu ähnlich
Der elektrisierte Nobel-Ableger von Volvo und die Traditionsmarke Citroën haben auf den ersten Blick nicht viel gemein. Außer es geht nach den Anwälten des PSA-Konzerns. Denen ist das Logo der Schweden dem ihrer eigenen Marke nämlich zu ähnlich. Das könnte einen Marktstart in Frankreich für Polestar verhindern.
Citroën verwendet sein Doppel-Winkel-Logo (oben rechts) seit seiner Gründung im Jahr 1919. Der Ursprung dessen geht auf den Gründer André Citroën zurück, der 1900 ein Patent für Zahnräder mit einer sogenannten Winkelverzahnung erwarb, die einen ruhigeren und effizienteren Lauf erlaubte. Die Winkel im Logo, das sodann erstmals 1919 auf dem Citroën Typ A Verwendung fand, spielt just darauf an.
Das Logo von Polestar (oben links) wiederum hat eine deutlich kürzere Geschichte: Es wurde 2017 erstmals auf dem damals neuen Top-Modell des S60 angebracht und repräsentiert schlichtweg den für die Firma selbst namensgebenden Polarstern.
Verwechslungsgefahr der beiden Logos oder Marken? Eher gering, schätzen wir. Nichtsdestotrotz urteilte ein Pariser Gericht im Juli 2020 bereits, dass Polestar das Logo wegen zu großer Ähnlichkeiten sechs Monate lang nicht verwenden darf - also bis Jänner 2021. Was danach passiert ist noch unklar. Mann kann aber davon ausgehen, dass PSA versuchen wird das Verbot zu verlängern.
Das wiederum könnte Polestar effizient daran hindern, in den französischen Markt zu starten. Offiziell gibt man sich in Schweden aber noch wenig besorgt und teilt auf offizielle Anfrage hin mit, dass man weder in Frankreich aktiv sei, noch Pläne haben eben das zu werden. Zudem sei man sowohl von der Marke, als auch seinem Logo überzeugt und werde daran festhalten.
PSA hingegen, bzw. die Tochter Citroën, wollen sich aufgrund der Natur des noch laufenden Verfahrens nicht zur Klage äußern.